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ALLRIS - Auszug

28.02.2024 - 11 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

  1. Kirchweg (Einfahrtsbereich von Winsener Straße) – weißer Fahrradstreifen bis 30 km/h-Schild als Abgrenzung, um Autofahrer weg vom Bürgersteig zu lenken (TOP 5 Nr. 3 am 08.11.23)

Antwort (FD 32 und 66):

Eine Notwendigkeit ist nicht erkennbar, da die Fahrbahn ausreichend breit ist.

 

  1. Abgesackter Bürgersteig auf Höhe des Wäldchens (südlich Winsener Straße) durch Glasfaserverlegung (TOP 7 Nr. 1 am 08.11.23)

Antwort (FD 70):

Die Absackung ist durch Wühlmäuse entstanden und wurde am 20.02.24 beseitigt.

 

  1. Liegengebliebenes Haltverbotsschild im Bereich Winsener Straße 6 (TOP 7 Nr. 2 am 08.11.23)

Antwort (FD 70):

Das Schild wurde abgeholt.

 

  1. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der L180 – Antrag der CDU vom 08.10.23 (TOP 10 am 08.11.23)

Antwort (FD 32):

Wie bereits in vergleichbaren Anfragen des Ortsrates Klein Hehlen dargestellt, ist für die Anordnung einer Beschränkung auf Tempo-50 in diesem Bereich der L180 gemäß § 45 Abs. 9 S. 3 StVO eine qualifizierte Gefahrenlage erforderlich. Eine solche liegt hier jedoch nicht vor, sodass die begehrte Regelung nach aktueller Rechtslage weiterhin nicht umsetzbar ist. Die Straßenverkehrsbehörde wird die Entwicklungen in diesem Bereich trotzdem beobachten und ggf. umgehend erforderliche Maßnahmen ergreifen.

Auszug § 45 Abs. 9 S. 3 StVO:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

  1. Lärmbelästigung (Überprüfung der Brücke über den Grobe Bach und ggf. Unebenheiten auszugleichen) – Antrag der CDU vom 08.10.23 (TOP 11 am 08.11.23)

Antwort (FD 66):

Die Angelegenheit ist in Bearbeitung.

 

  1. Aufstellen der von der Stadt beschafften Geschwindigkeitsanzeigen (Smiley) – Antrag der CDU vom 08.10.23 – Errichtung eines Pfahles für die Befestigung eines Smileys auf der Nordseite der Winsener Straße, damit eine Geschwindigkeitsmessung auch für den aus Richtung Klein Hehlen kommenden Verkehr ermöglicht wird (TOP 12 am 08.11.23)

Antwort (FD 70):

Der Pfahl wird am 29.02.24 installiert.