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ALLRIS - Auszug

28.08.2024 - 7 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Parksituation Zufahrt zum DRK an der 77er Straße (TOP 10c v. 07.06.24)

Ortstermin Fachdienstleitung und MA Bölke: Beschilderung / Halteverbote fest und mobil vorhanden. Handelt sich um Privatfläche der Stadt, ist keine gewidmete Straße.

Falschparker werden aufgeschrieben, Bereich vom KOD engmaschiger kontrolliert.

 

Fehlende Umrüstung einer Straßenlampe in der „Windthorstraße“ (TOP 10d v. 07.06.24)

Der Wechsel der Leuchte erfolgte bereits am 27.05.2024.

 

Sachstand Skulptur auf der Stechbahn (TOP 11c v. 07.06.24)

Die Skulptur wurde nach Beschädigung von der Leihgeberin Nds. Sparkassenstiftung abtransportiert.

Wann und ob  sie wieder aufgestellt wird, hängt vom Grad der Beschädigung ab und ist Entscheidung der Stiftung.

 

Sachstand Aufstellung von Outdoor-Fitnessgeräten im Ortsteil (TOP 11e v. 07.06.24)

In diesem Jahr wurde der Park in Altencelle eingeweiht. Es folgt in der zweiten Jahreshälfte der Bereich Vorwerk. Aktuell laufen parallel die Planungen für den Park in Groß Hehlen.

Die Verwaltung arbeitet im Moment die Außenbereiche des Stadtgebietes ab. Nach Abschluss findet eine Evaluierung statt, um weitere Bedarfe zu klären.

Im Bereich der Altstadt/Blumlage befinden sich bereits angrenzende Outdoorparkanlagen. Die Anlagen am Allerauenpark und in der Hafenstraße, sowie auch die Dammaschwiesen befinden sich in der näheren Umgebung. Des Weiteren gibt es auch noch frei zugängliche Geräte auf dem Saarfeld. Daher ist zu klären, ob der Bedarf hier nicht bereits gedeckt ist.

 

Tiefbaufortgang in der Fritzenwiese (TOP 11h v. 07.06.24)

Die Planungen für den Westteil der Fritzenwiese müssen mit der Planung zum Hochwasserschutz abgestimmt werden. Insofern kann zurzeit für den Ausbau des Westteils der Fritzenwiese kein verbindlicher Zeitplan benannt werden.

 

Müllsituation an der Parkpalette 77er Straße (TOP 11i v. 07.06.24)

Die Mülleimer am Langensalzaplatz (im Bereich Busbahnhof/Kirche) werden dienstags und freitags geleert (kontrolliert aber nahezu jeden Tag).

Bei den Mülleimern hat sich herausgestellt, dass oftmals privater Hausmüll in die Öffnung des Mülleimers gesteckt wird, dieser aber nicht ganz reinfällt und damit den gesamten Mülleimer verstopft, obwohl er nur teilweise gefüllt ist.

Der Mülleimer an der Bushaltestelle gegenüber des Hallenbads wird ebenfalls dienstags und freitags geleert. Für den Bereich auf und unter der Parkpalette sind die Stadtwerke Celle zuständig.

Darüber hinaus gehende Leerungen sind nicht vorgesehen. Man könnte überlegen, die vorhandenen Mülleimer abzubauen, wie es in anderen Bereichen der Stadt Celle aufgrund der Entsorgung von Hausmüll über öffentliche Mülleimer bereits erfolgt ist.

 

Müllsituation im Ortsteil (TOP 11j v. 07.06.24)

Der Burgstraßenparkplatz inklusive Burgstr. wird täglich von der Straßenreinigung kontrolliert und dann nach Bedarf gereinigt.

Auf der Rückseite der Schule (Lüder-Wose-Straße) stehen Altglas- und Altkleidercontainer die, wie im gesamten Stadtgebiet auch, leider ein Magnet für illegale Müllablagerungen sind.

Die Reinigung obliegt hier dem Betreiber der Container.

Der Seitenbereich der Brauschweiger Heerstr. ist vor allem im Bereich Nettomarkt betroffen. Hier wurde bereits mit dem Betreiber des Marktes Kontakt aufgenommen, dass dieser für die Reinigung des Seitenstreifens zum Geh- und Radweg verantwortlich für die Reinigung ist.

Ansonsten erfolgt die Reinigung im Rahmen der in der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle festgelegten Reinigungsintervalle.

 

Slipanlage im Celler Hafen (TOP 11k v. 07.06.24)

Die vorhandene Absperrung ist zulässig und aus Sicherheitsgründen erforderlich. Die Neigung der Slipanlage entspricht den entsprechenden Vorschriften.

 

 

Beibehaltung der unzulässigen verkehrsbehördlichen Anordnung auf der Pfennigbrücke (TOP 17a v. 07.06.24)

Es sind aktuell keine Tatsachen bekannt, die die aktuelle Beschilderung straßenverkehrs-rechtlich rechtswidrig erscheinen lassen. Der vorgetragenen Rechtsauffassung wird insofern nicht gefolgt.

 

Baumaßnahme Fritzenwiese, Verzicht auf historische Materialien (TOP 17b v. 07.06.24)

Die Kiesel werden in zwei Teilbereichen der Fritzenwiese, gem. Abstimmung mit dem Denkmalschutz, verwendet. Insbesondere die Fläche auf dem Bild der Anfrage, ist bereits jetzt wieder in dieser Bauweise hergestellt. In den weiteren Verkehrsbereichen werden aufgrund der bautechnischen Aspekte, entsprechendes Granit Kleinsteinpflaster und Großsteinpflaster verwendet. Dieses ist weder grob gehauen noch steht dieses Pflaster im „krassen Gegensatz“ zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK).

 

Mobile Spielanlage / KUKUK-Box auf der Stechbahn (TOP 17c v. 07.06.24)

Wir als Stadtverwaltung sind uns unserer Pflicht im Bereich Verkehrssicherung durchaus bewusst und werden selbstredend immer die Belange aller Bürger versuchen zu berücksichtigen. Die Festlegungen der DIN Norm 18040-3 sind für uns als Kommune bindend, dies ist korrekt. Die Spielanlage wurde mit Reflektoren ausgestattet um bei diffusen Lichtverhältnissen auch erkannt zu werden. Grundsätzlich ist die Stechbahn sehr gut ausgeleuchtet, so das es schwer fallen sollte, bei Dunkelheit das Gerät zu übersehen.

Dieses Objekt wird als mobiles und zeitlich begrenztes Objekt dort im öffentlichen Bereich stehen. Bereits seit einem halben Jahr steht die Spielbox an dem Standort und uns sind keine Unfälle oder prekären Situationen bekannt geworden, welche durch fehlende taktile Leitelemente entstanden sein könnten. Ganz im Gegenteil, haben wir die Rückmeldungen auf Nachfrage erhalten, dass auch Personen mit einem Taststock, das Spielgerät gut identifizieren können, aufgrund der klaren Kanten und Aufkantungen im Fallschutzbereich. Weiterhin ist der Bereich vor dem Cafe mit Bestuhlung der Außengastronomie als Sondernutzungsfläche vorgesehen, so dass in diesem Bereich keine direkte Wegebeziehung vorliegt.

Die Anthraziten Fallschutzplatten bieten einen optischen Kontrast zu den hellen Granitplatten, so dass dies als Leitfunktion für seheingeschränkte Personen ausreichend zu erkennen ist.

Der umgebende Raum ist ausreichend groß, um ohne Stufen oder Hindernisse, die Stechbahn zu begehen.  Auch Nutzer von Rollstühlen und Rollatoren haben ausreichend Platz, um an dem Spielgerät vorbei zu kommen und die Stechbahn in Ihrem gesamten Charme erleben können.

 

(Schriftliche Stellungnahme von Herrn Grote, als Vorsitzender des Seniorenbeirates liegt vor. Herr Grote ist auch als Vertreter des Seniorenbeirates zuständig, für „eingeschränkte“ Personen im Bereich der Stadt Celle. Nach Abstimmung mit dem gesamten Seniorenbeirates kann berichtet werden, dass das Spielgerät ausdrücklich begrüßt und befürwortet wird. Es sind keinerlei Beschwerden aus den entsprechenden Bevölkerungsgruppen bekannt und es wird aus Sicht des Gremium, keine Gefährdung wahrgenommen.

 

 

Umgestaltung des Kleinen Plans / schriftl. Anfragen OR-Mitglied Jahnke

Bleibt der bisher vorgesehene Zeitplan bestehen, Beginn Ende 2024/Anfang 2025 und mit einer Bauzeit von ca. einem Jahr ?

Es zeichnet sich ab, dass die Planungen im Zeitfenster liegen, dennoch wird die Ausführung in das Jahr 2025 rutschen. Die geplante Dauer von einem Jahr, gilt auch gem. den aktuellen Planungen als realistisch.

 

Wie sind während dieser Bauphase die Zugänge zu den anliegenden Geschäften, Wohnungen und Restaurants geplant?

Wie bereits mit allen Anliegern und Eigentümern besprochen, ist bei der Planung berück-sichtigt, dass auch während der Bauzeit die Geschäfte und Wohnungen meist erreichbar bleiben. Dies erfolgt über Fußgängerbrücken, oder andere Provisorien. Der Verwaltung und den Verantwortlichen ist daran gelegen, die üblichen Einschränkungen durch solch eine Maßnahme, für Anlieger und Nutzer in einem vertretbaren Rahmen zu halten.