18.04.2024 - 6 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 18.04.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 6 und 7 zusammen behandelt werden.
Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Die Fläche sei nach harten und weichen Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geeignet, daher bringe die Verwaltung dies in die Ratsgremien ein.
Die Fraktion der SPD teilt mit, dass sie für die Nutzung erneuerbarer Energien sei. Man habe die kritischen Stimmen vernommen, müsse aber trotzdem die Möglichkeit der Nutzung prüfen.
Die CDU-Fraktion teilt mit, dass sich nach intensiven Diskussionen der Großteil für die Fläche ausspreche.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt an, dass der Landschaftsrahmenplan Nutzungen für Gebiete vorgebe. Dies werde für das Gebiet der Stadt gerade geändert. Hätte man vorrangige Flächen zur Auswahl, wäre es besser. Die Fläche in Wietzenbruch entspreche dem selbst erstellten Kriterienkatalog und habe im Landschaftsrahmenplan auch keine Perspektive einer Aufwertung. Da bereits ein Investor vorhanden sei und dieser sich zudem für den Artenschutz einsetzen wolle, könne man dies vorerst auch unterstützen. Sollten im weiteren Verfahren seitens der unteren Naturschutzbehörde Einwände hervorgebracht werden, bestehe immer noch die Möglichkeit abzulehnen.
Ergänzend wird angefragt, welche Möglichkeiten hinsichtlich des Artenschutzes bestünden, um bereits jetzt entsprechende Festsetzungen zu treffen.
Die Stadtbaurätin erklärt, sobald die frühzeitige Beteiligung beginne, könne man die Stellflächen sehen und sich dann in die Planungen einbringen.
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN erklärt, dass Photovoltaik grundsätzlich begrüßt werde, es aber fraglich sei, ob aufgrund der Nähe zum Wald die richtige Fläche gewählt wurde. Aus dem Wald querendes Wild stoße dort auf eine Enge. Da der Zaun um die Photovoltaikanlage nicht wildgängig sei, könne die Fraktion nicht zustimmen.
Die Stadtbaurätin erläutert, dass im weiteren Verfahren ein entsprechender Abstand zum Wald berücksichtigt werde.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt an, dass zukünftig aufgrund der geänderten Gesetzeslage die Einwohner bei Photovoltaikanlagen partizipieren würden und 0,1 Cent pro Kilowattstunde direkt an die umliegende Bevölkerung fließen werde. Dies könne die Haltung der Bevölkerung zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen beeinflussen.
Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Vorhabenträgers chairos Consulting GmbH nach § 12 BauGB zur Einleitung des Verfahrens zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Solarenergie Celler Wiesen - Wietzenbruch" wird zugestimmt und die Einleitung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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