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ALLRIS - Auszug

07.06.2024 - 6 Straßenrechtliche Teileinziehung der Straße "Ma...

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Wortprotokoll

 

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Ortsbürgermeister Engelen trägt den nachfolgenden Beschlussvorschlag vor, eine Aussprache / Diskussion findet nicht statt.

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt, das straßenrechtliche Teil-Einziehungsverfahren entsprechend § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Art. 20 und 21 des Niedersächsischen Rechtsvereinfachungsgesetzes vom 19.09.1989 (Nds. GVBl. S. 345) für Teilbereiche der Gemeindestraße „Markt“ durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekanntzugeben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.

 

  1. Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu 1) vorgebracht werden, beschließt der Verwaltungsausschuss die Teil-Einziehung der Straßenfläche entsprechend § 8 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung – frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht - wirksam.

 

Beschluss: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage