07.06.2024 - 9 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ortsrat Blumlage/Altstadt
- Datum:
- Fr., 07.06.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Verwaltung teilt bezugnehmend auf den heutigen Sitzungstermin mit, dass Konsens mit dem Ortsbürgermeister gefunden werden musste hinsichtlich der Terminfindung zur erforderlichen Anhörung zum TOP 6. Nicht zuletzt aus effizienten Gründen sei zunächst eine gemeinsame Sitzung mit dem Fachausschuss am 06.06. anvisiert worden.
a) Zustand des Informationskastens in der „Blumlage“ (TOP 9a v. 13.03.2024)
Der Kasten wird voraussichtlich kommende Woche gestrichen, die Schlösser in dem Zuge repariert bzw. ersetzt. (Anmerkung: Anstrich und Reparatur sind zwischenzeitlich erfolgt)
b) Parksituation im „Italienischen Garten“ (TOP 15b v. 13.03.2024)
Wie aus den Reihen des OR schon berichtet, handelt es sich um eine Bewohnerparkzone. Berechtigte Bewohner können mit einem im Rathaus zu beantragenden Ausweis unbegrenzt parken.
Darüber hinaus kann bis zu 3 Std mit Auslegung der Parkscheibe Mo – Fr 9 – 18 Uhr und samstags 9 – 14 Uhr geparkt werden. Insofern sind keine Maßnahmen erforderlich.
c) Parksituation im „Herzog-Ernst-Ring“ und der „Sankt-Annen-Straße“ (TOP 15c v. 13.05.2024)
Grundsätzlich sind in diesem Bereich Parkflächen auf den Privatgrundstücken vorhanden. Die öffentliche Straße steht der Allgemeinheit und damit neben den Anwohnern selbstverständlich auch dem Besucherverkehr für eine Pflegeeinrichtung zur Verfügung. Soweit die eigenen Kapazitäten nicht genügen, ist in der näheren Umgebung in aller Regel unbeschränkter Parkraum an der Straße vorhanden, auf den die Anwohner zurückgreifen können. Handlungsbedarf besteht insofern nicht.
Inwiefern Maßnahmen zur Sicherstellung des gefahrlosen Begegnungsverkehrs erforderlich sind, wird überprüft. Aktuell sind jedoch keine Tatsachen ersichtlich, die eine Gefahr im straßenverkehrsrechtlichen Sinne vermuten lassen und damit z.B. eine Einschränkung des Parkraumes notwendig machen würden.
d) Mobiles Spielgerät auf der „Stechbahn“ (TOP 15d v. 13.03.2024)
Das Nutzungsverhalten werde beobachtet und evaluiert. Das Spielgerät sei dort temporär aufgestellt.
e) Parksituation an der Sporthalle der Grundschule Blumlage (TOP 15e v. 13.03.2024)
Die Anwohner haben sich in regelmäßigen Abständen an die Sportabteilung gewandt. Die Verwaltung – Abteilung Sport - habe die Vereine daraufhin angeschrieben und darum gebeten, dass die Mitglieder und Besucher sensibilisiert werden, die Flächen nicht zuzuparken. Innerhalb von Sportvereinen gebe es wechselndes Publikum und Jahrgangswechsel in den einzelnen Sparten, sodass kein fester Personenkreis festgemacht werden könne, der die Parkvergehen verursacht. Daher seien dem Sportbereich leider die Hände gebunden.
In der Abteilung Straßenverkehr seien ebenfalls vereinzelt Beschwerden eingegangen. Da es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, darf nur innerhalb der markierten Flächen geparkt werden. Ein Halten ist aber auch außerhalb jener zulässig.
Die Straße wird vom Außendienst regelmäßig überwacht, jedoch ist die Anzahl der dort während der Dienstzeiten beobachteten Verstöße überschaubar. Im Rahmen von abenddienstlichen Kontrollen werde der Bereich künftig berücksichtigt. Darüber hinaus könnte auch die Polizei angerufen werden.
Soweit konkrete Zufahrten regelmäßig von Falschparkern betroffen sind, können sich die jeweiligen Anwohner auch gerne direkt an die Abteilung Straßenverkehr wenden.
