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ALLRIS - Auszug

11.11.2024 - 5.1 Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Di...

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Wortprotokoll

Erste Stadträtin Mrotzek führt in die Thematik ein und hebt hervor, dass die Kündigung das Ziel habe, bessere Konditionen zu erreichen. Durch die in Rede stehende Ausschreibung solle die beste Lösung für die Stadt gefunden werden. Sie bittet um Zustimmung zum geplanten Vorhaben.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann führt aus, dass die heutige Entscheidung für die Stadt von großer Bedeutung sei. Man könne eine Entscheidung von vor mehr als 20 Jahren korrigieren, denn die Abgabe der Strom- und Gasnetze sei seinerzeit eine Fehlentscheidung gewesen. Mit der in Rede stehenden Kündigung zum Ende diesen Jahres eröffne sich die Chance, den Weg der Neuaufstellung der Stadtwerke Celle konsequent fortzusetzen, denn seit 2013 hätten sich die Stadtwerke zu einem zentralen Unternehmen im Gesamtkonzern Stadt Celle entwickelt. Es sei deshalb nur logisch, diesen Weg jetzt weiterzugehen. Sollte die Ausschreibung zu Gunsten der Stadtwerke und deren Partner ausfallen, ergäben sich z. B. Synergien mit den Sparten Wasser, Straßenbeleuchtung, Wärme, Photovoltaik und E-Mobilität. Zudem hätte die Stadt 100 % Handlungshoheit und Kontrolle über die gesamten Geschäftsbereiche; des Weiteren würden Gewinne zu 100 % bei der Stadt bleiben. Durch die zusätzlichen Sparten Strom und Gas würde ein zusätzlicher Gewinn von ca. 5 Mio. Euro erwartet und durch die Wiedererlangung der Strom- und Gasnetze seien die Möglichkeiten für zukünftige Investitionen durch die Stadtwerke für die Stadt weit geöffnet. Weiterhin könne man auch davon ausgehen, dass sich die Netzentgelte im Vergleich zu heute absenken werden; hinzu kämen weitere Einsparmöglichkeiten bei den Stadtwerken durch Verrechnung von Personalkosten. Bezüglich der Frage, wie das bezahlt werden soll, verweist er auf Avacon-Aktien der Stadtwerke mit einem heutigen Wert von ca. 100 Mio. Euro, dazu kämen noch ca. 40 Mio. Euro für die von der Stadt gehaltenen Avacon-Aktien, die der Avacon zum Kauf angeboten werden könnten. Lt. Gutachter seien die Stadtwerke finanziell in einer komfortablen Situation. Zwar gebe man städtisches „Tafelsilber“ ab, aber dafür erwerbe man auf lange Sicht gesehen quasi „Tafelgold“, da die Netzrenditen ca. doppelt so hoch seien wie die Renditen der Avacon-Aktien. Die Einlassungen der SVO seien schon verwunderlich und sollen wohl eher noch schwankende Ratsmitglieder verunsichern oder sogar ängstigen. Diverse Aussagen in dem im Auftrag der SVO erstellen „Gefälligkeitsgutachten“ würden seine These bestätigen. Dagegen würde das von der Stadt beauftragte Gutachten der Firma INFOPLAN die Kündigung des derzeitigen Konzessionsvertrages sowie die Rekommunalisierung empfehlen. Die Behauptung, dass planbare Einnahmen von Seiten der Avacon wegfallen würden, seien nicht korrekt und völlig aus der Luft gegriffen, u. a. weil die Dividenden der Avacon-Aktien in den nächsten Jahren nur noch ca. 2 %  betragen sollen. Des Weiteren werde der städtische Haushalt nicht zusätzlich belastet, denn der Netzbetreiber habe die Kosten zu tragen, die wiederum durch die Netzentgelte gesichert sind. Der städtische Haushalt bleibe unberührt, egal wer die Ausschreibung gewinnt. Die Keule mit den rd. 200 Mio. Euro Investitionskosten für die Netze sei auch zu vernachlässigen, denn diese Investitionen müssten auf Jahre gerechnet werden. Das finanzielle Polster, die zu erwartenden zusätzlichen Gewinne und der zuverlässige Partner ließen einen recht gelassen in die Zukunft blicken. Wenn man jetzt nicht kündige und noch fünf Jahre wartet, dann stünde man vor der gleichen Situation wie heute; nur die Bedingungen könne man heute umfassend sehen und abschätzen. Es sei somit der ideale Zeitpunkt. Er bittet um Zustimmung zur Kündigung des Konzessionsvertrages und im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser heutigen Entscheidung beantragt Ratsherr Dr. Hörstmann die namentliche Abstimmung.

 

Ratsherr Blidon trägt vor, dass sich seit Herbst 2022 die Fraktionen mit der komplexen Frage befassen würden, ob die Stadt ihr vereinbartes Sonderkündigungsrecht wahrnehmen soll. Die Verwaltung habe versucht, diesbezüglich durch zwei Gutachten zur Aufklärung beizutragen, doch diese hätten keine Hilfestellung für die zu treffende Entscheidung gegeben. Vielmehr sei unterm Strich festgestellt worden, dass durch eine Rekommunalisierung Risiken nicht vermieden und Chancen nicht verbessert werden. Weiterhin habe die Kämmerin darauf hingewiesen, dass die auf die im Rahmen der Energiewende erforderlichen hohen Investitionen für viele Energieversorger und ihre Gesellschafter eine starke finanzielle Belastung darstellen könnten. Fachleute hätten hier für den Raum Celle Investitionen in Höhe von über 200 Mio. Euro identifiziert. Dies werde nicht aus Eigenkapital geschehen können, sondern müsse durch Fremdfinanzierungen oder Gesellschafterdarlehen erfolgen. Insoweit gebe das Gutachten zumindest den Fingerzeig, dass eine Veräußerung des Aktienvermögens der Stadt oder der Stadtwerke Celle zur Finanzierung der Investitionen herangezogen werden könnte. Es werde jedoch nicht darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung des Aktienvermögens für die Stadt und für die Stadtwerke zwangsläufig zu erheblichen Dividendenverlusten führen würde. Das heißt, dass sich damit auch die Einnahmesituation der Stadt und der Stadtwerke verschlechtern werden. Wenn solch eine wesentliche Finanzierungsquelle für die Stadt einbreche, bleibe das nicht folgenlos, insbesondere weil der städtische Haushalt nach über 15 Jahren der Haushaltskonsolidierung endlich wieder in einem Zustand sei, der Investitionen in die Zukunft der Stadt ermöglicht. Hinzu kämen die Folgen der Pandemie, der Inflation, des Krieges gegen die Ukraine, der Bevölkerungsentwicklung, der Personalkostensteigerungen und globaler Krisen. Gerade in einer so angespannten wirtschaftlichen Lage bleibe es Aufgabe der Verantwortlichen, die Zukunft der Stadt durch Investitionen in die städtische Hardware zu sichern. Würde man dieser Aufgabe nicht gerecht werden, würden Straßen, Brücken, Schulen, Verwaltungsgebäude, Parkeinrichtungen und Infrastruktur verkommen, denn über 15 Jahre Haushaltskonsolidierung hätten ihre Spuren hinterlassen. Der Investitionsbedarf sei sehr groß und die Einnahmesituation werde schlechter (u. a. durch das Ergebnis des Zensus). Die Entwicklung auf Kreisebene lasse erwarten, dass die Kreisumlage absehbar erhöht wird. In den vergangenen Jahren seien sehr hohe Summen genannt worden, um die notwendigsten Erneuerungen im Straßen- und Hochbau vornehmen zu können. Dagegen ist die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft worden, d. h. die Investitionskosten für Straßenerneuerungen müsse die Stadt allein tragen. Dies zeige, dass die Verantwortlichen der Stadt Celle verpflichtet sind, sich über die in der Zukunft liegende Leistungsfähigkeit der kommunalen Finanzen Gedanken zu machen und Risiken zu identifizieren, um sie in die künftige Finanzplanung aufzunehmen. Folglich könne eine denkbare Inanspruchnahme der Stadt Celle zugunsten der Stadtwerke Celle schwerwiegende Folgen für städtische Investitionen haben. Die Diskussion um eine Rekommunalisierung der Netze werde seines Erachtens nicht aus der Gesamtschau des städtischen Haushaltes und dessen weiterer Entwicklung geführt, sondern werde wesentlich auf den Gesichtspunkt reduziert, die Netze wieder der Stadtwerke Celle GmbH zuzuordnen. Dies sei nicht akzeptabel. Seine Fraktion sehe für die Stadt Celle Finanzierungsrisiken, die man vermeiden müsse. Man sehe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit der CUN keine sachlichen Gründe, insbesondere weil die Bundesnetzagentur die SVO/CUN als einen der besten Versorger einstufe und man sicher sein könne, dass dies auch in Zukunft der Fall sein werde. Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes führe nicht zu der von einigen angestrebten Rekommunalisierung. Es werde eine Ausschreibung der Netze erfolgen und welcher Bieter am Ende den Zuschlag erhält, das stehe in den Sternen. Sollten dies dann die Stadtwerke Celle sein, könne es ggf. eine juristische Auseinandersetzung mit der Begründung geben, dass der Prozess der Kündigung nur deswegen in Gang gesetzt worden sei, um die Netze den Stadtwerken Celle zuordnen zu können. Das wäre dann wirklich fatal. Er werde der Kündigung nicht zustimmen. 

 

Ratsherr Trenkenschu führt zunächst aus, dass er heute eine namentliche Abstimmung unterstütze. In der Sache weist er darauf hin, dass in dem vorgestellten Gutachten eine Wirtschaftlichkeitsanalyse als wesentlicher Bestandsteil fehle. Ebenso gebe es keine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Stattdessen werde es nur geglaubt, dass durch die vorzeitige Kündigung die Stadt Celle mehr profitieren wird, man könne es jedoch nicht beziffern. Bei solch einer Entscheidung würden nur Fakten zählen, dies sei keine Glaubensfrage. Derzeit bekomme man aus dem aktuellen Vertrag insgesamt mehr als 8,0 Mio. Euro an jährlichen Einnahmen wie folgt:

 

  •           2,1 Mio. Euro SVO-Ausschüttung an die Stadt Celle,  
  •           0,4 Mio. Euro Klimaschutzfonds der SVO an die Stadt Celle ,
  •           5,8 Mio. Euro Avacon-Ausschüttung an Stadt und Stadtwerke Celle.

 

Bei einer Restlaufzeit von 5 Jahren seien das mehr als 40,0 Mio. Euro. an Einnahmen, die bei der Kündigung und anschließendem Verkauf von Avacon-Aktien im Haushalt fehlen würden. Die Frage, wie viel davon kompensiert wird, werde leider nicht beantwortet. In Anbetracht der städtischen Haushaltslage (u. a. einen Schuldenstand deutlich über 200,0 Mio. Euro, wachsender Investitionsbedarfs, marode städtische Infrastruktur, rd. 100 Mio. Euro für den Neubau und die Sanierung der Grundschulen, rd. 70,0 Mio. Euro für die Straßeninfrastruktur) könne man sich den in Rede stehenden hohen Investitionsbedarf bei Strom und Gas nicht leisten. Aus haushaltstechnischer Sicht wäre die vorzeitige Kündigung eine unverantwortliche Entscheidung, denn Chancen und Risiken passen hier nicht zusammen. Die AfD-Fraktion lehnt die Kündigung ab.

 

Ratsherr Rentsch betont, dass man in schwierigen Zeiten lebe und multiple Krisenlagen zu bewältigen habe. In diesem Zuge müsse die Versorgungssicherheit der Celler Bürger gewährleistet sein und dazu würde auch die Sicherheit für das Strom- und Gasnetz gehören. Dafür seien Betriebe vor Ort unerlässlich. Er plädiere dafür, den in Rede stehenden Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, da man bei einer Ausschreibung ein hohes Risiko eingehe. Das Rennen sei dann völlig offen und es sei keineswegs sicher, dass die Stadtwerke Celle den Zuschlag bekommen werden. Zudem sei nicht abzuschätzen, ob es später ggf. noch juristische Auseinandersetzungen geben werde. Er sei nicht generell gegen eine Rekommunalisierung, doch zum jetzigen Zeitpunkt sei sie nicht angebracht, da der Haushalt stärker belastet werde als angenommen. Man sollte auf rd. acht Mio. Euro an Ausschüttungen pro Jahr nicht verzichten. Abschließend stellt der den Antrag auf geheime Abstimmung.

 

Bürgermeisterin Fiß führt aus, dass man sich jetzt schon Monate mit diesem Thema beschäftigt habe. Jeder wolle sicherlich das Beste und Zukunftsfähigste für die Stadt Celle, doch es sei ein komplexes Thema. Eine Ausschreibung müsse europaweit erfolgen und es könne passieren, dass ein anderer Versorger als die SVO oder die Stadtwerke das Rennen macht. Zudem würde man in einer Zeit kündigen, in der man nicht wisse, was energieversorgungstechnisch in den nächsten sieben Jahren noch passieren wird. In 2031 habe man sicherlich bessere Erkenntnisse. Eine vorzeitige Kündigung der Konzession mit der SVO komme für sie in nicht Frage, da alles noch zu ungewiss sei und auf viel Spekulation beruhe. Ihre beiden Mitstreiter würden dies anders sehen, aber genau deshalb sei man ja unabhängig, weil jeder nach seinem besten Wissen und Gewissen handeln kann. Sie sei fest davon überzeugt, dass eine Fortführung der Konzession mit der SVO die bessere Lösung ist. Gerade jetzt kämen viele Veränderungen der Gesetze und Bestimmungen, was die zukünftige Energiepolitik betrifft. Zudem würde es die Stadtwerke finanziell überfordern, wenn sie das Netz der SVO für viele Millionen abkaufen. Das Plus, was bislang erwirtschaftet worden sei, komme überwiegend aus den Dividenden der Aktien; diese sollte man nicht für den Kauf des Netzes verwenden. Mit der SVO habe man einen Partner, dem das Stromnetz bereits gehört und der wohl zahlungskräftiger ist als die Stadtwerke. Weiterhin sei man bei der SVO / Eon-Avacon mit 13,9 % beteiligt und sollte es auch bleiben. Sie frage sich auch, was bei einer vorzeitigen Kündigung aus den Mitarbeitern der SVO werde. Aus langjähriger Erfahrung könne sie sagen, dass es bei der SVO keinen größeren Ausfall an Strom oder Gas gegeben habe. Zuverlässigkeit und Know-how seien gerade heute extrem wichtig und dies habe die SVO immer geboten.

 

Bürgermeister Wille hebt hervor, dass man heute vor einer Entscheidung von erheblicher Tragweite stehe. Dabei entscheide man nicht über die Zukunft der städtischen Energieversorgung im Detail, sondern es gehe zunächst ausschließlich um die Frage, ob man die bestehende Vertragsbindung frühzeitig oder fristmäßig beenden und damit den Weg für eine Neuausschreibung freimachen wolle. Bei der CDU-Fraktion werde es keine einheitliche Abstimmung geben, d. h. jedes Fraktionsmitglied stimme persönlich und eigenverantwortlich darüber ab, wie man in dieser Sache den Weg der Stadt in den kommenden Jahren gestalten wolle. Man habe in den letzten Monaten viel diskutiert, zahlreiche Analysen und Gutachten gelesen und umfassende Informationen erhalten. Es gab mehrere Informationsveranstaltungen, so dass niemand behaupten könne, er sei nicht umfassend informiert worden. Definitiv werde es im Anschluss an die Kündigung eine öffentliche Ausschreibung und somit ein europaweites Vergabeverfahren geben, in dem der Beste gewinnen wird. Dies könnten die Stadtwerke Celle, der bisherige Betreiber (SVO-Gruppe) oder aber auch ein ganz neuer Wettbewerber sein. Dies wäre ein Weg, der nicht nur Chancen bietet, sondern auch Risiken birgt. Man werde vor Herausforderungen gestellt, über die man zu gegebener Zeit Einigkeit erzielen müsse.

 

Beigeordneter Brammer erklärt, dass heute nur darüber abgestimmt wird, ob von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden soll. Alle Pro und Contras seien abgewogen worden. Eine Planungssicherheit sei grds. okay, aber in 2031 werde die Situation im Großen und Ganzen nicht anders sein; vielmehr habe man heute noch relativ ruhige Zeiten. Risiken für die Zukunft gebe es immer und von möglichen Klageverfahren sollte man sich nicht irritieren lassen. Ein Status quo sei nicht immer sinnvoll, manchmal will man auch etwas bewegen. Die SPD-Fraktion habe die Abstimmung freigegeben; sie werde dem Vorhaben mehrheitlich zustimmen.

 

Ratsfrau Thomsen berichtet, dass die Ängste und Sorgen, die heute geäußert wurden, grds. nachvollziehbar seien. Doch man sollte sich nicht allzu sehr ängstigen, denn man habe mit der Ausschreibung die Chance, durch die Ausschreibungskriterien und deren Gewichtung dafür zu sorgen, dass das, was hier wichtig ist, erfüllt werde. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Effizienz müssten die potenziellen Betreiber zeigen, dass sie den Netzbetrieb wirtschaftlich effizient und zu möglichst geringen Kosten betreiben können. Hierzu würden auch Maßnahmen zur Kostenoptimierung und zur Minimierung der Netzentgelte für die Verbraucher gehören. Die Preise würden sowieso steigen und dass man von einem goldenen Zeitalter ausgehen könne, sei vor dem Hintergrund von Polykrisen illusorisch. Weiterhin müsse die Versorgungssicherheit gewährleistet sein, d. h. die Fähigkeit, eine zuverlässige und kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. Die Anbieter müssten nachweisen, dass sie über die notwendigen technischen, personellen und finanziellen Ressourcen verfügen, um das Stromnetz störungsfrei und sicher zu betreiben. Im Übrigen sei ihr kein Fall in anderen Kommunen bekannt, dass bei einem Anbieterwechsel plötzlich hunderte Haushalte ohne Strom waren. Der Energiemarkt werde sich in den kommenden Jahren verändern und die Netze werden gleichzeitig älter und Gasnetze unattraktiver. Der für die Energiewende nötige Wandel weg vom Erdgas werde schneller stattfinden als von Vielen eingeschätzt, Experten würden bereits 2035 als Kipppunkt sehen. Das lasse erkennen, dass sich auch in Celle nach 2030 kein Versorger mehr finden lassen wird, um das dann nicht mehr gewinnträchtige Gasnetz zu übernehmen. Umso wichtiger sei es jetzt neue Partner zu finden, die diese Umstellung proaktiv betreiben. Durch eine Kündigung und Neuausschreibung gebe man den hiesigen Anbietern und deren Partnern die Chance, ihre besten Konzepte und Angebote zu präsentieren. Gleichzeitig erhalten sie Planungssicherheit für die kommenden 20 Jahre, denn die erforderlichen Investitionen für die nächsten 10 bis 15 Jahren ließen keine hohen Gewinne erwarten. Die Stadt brauche einen Energieversorgungspartner, der diesen Wandel nicht nur nach dem Kriterium kurzfristiger Wirtschaftlichkeit, sondern nach den Kriterien langfristig bezahlbare Energieversorgung für alle Bürger gestalte. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn die beiden lokalen Anbieter zusammen arbeiten und z. B. auch die kommunale Wärmeplanung zusammen umsetzen würden. Keiner würde es verbieten, sich gemeinsam auf die Netze zu bewerben. Die Chance für den Zuschlag würde sich dadurch sogar erhöhen und damit auch der Benefit für alle. Durch die Neuausschreibung habe man die Chance, nachhaltige Ziele verbindlich in den Vertrag aufzunehmen. Man könne Bedingungen definieren, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und ökologisch sinnvoll seien und die sich auch am Klimaschutzkonzept und der kommunalen Wärmeplanung orientieren. Man könne etwa Vorgaben zur Bürgerbeteiligung sowie zur Förderung von regionalen erneuerbaren Energien machen. Man sollte diese Chance ergreifen, ein besserer Zeitpunkt werde nicht mehr kommen. Eine Kündigung der Konzessionen möge manchen risikoreich erscheinen, ein "Weiter so" sei jedoch das größere Risiko.

 

Ratsherr Dr. Rodenwaldt trägt vor, dass die Verwaltung die Kündigung der Konzessionsverträge für Strom und Gas befürworte und sie begründet dies mit den ihrer Meinung nach umfänglich und ausreichend dem im Rat zur Verfügung gestellten Informationen. Diesbezüglich habe er jedoch erhebliche Zweifel und wolle dies in seinen weiteren Ausführungen aufzeigen:

 

  •           In der Sitzung am 15. April sei berichtet worden, dass die Stadtwerke eine Netzrendite aus den Stromkabeln und fossilen Gasröhren ziehen könne, die oberhalb der Dividendenrendite aus den Avacon-Anteilen liegt. Als Ausgangspunkt diene die seines Erachtens zu hohe Bewertung und der bei einem Verkauf damit wohl nicht erzielbare Erlös der Avacon-Anteile, die sich negativ auf die Rendite auswirkt. Wenn man den wahrscheinlich bilanzierten Anschaffungswert der Anteile nimmt, dann schieße die Rendite in unglaubliche Höhe. Diese Zahl könne keine Grundlage einer Entscheidung sein.

 

  •           Öffentlich kursiere ein Wert von fünf Mio. Euro, die die Stadtwerke zusätzlich ausschütten könnten. Doch bei einer näheren Betrachtung werde die Wünsch-Dir-Was-Situation der Stadtverwaltung offensichtlich, denn es werde erneut mit Annahmen usw. operiert. Aus dem Geschäftsergebnis eines überregionalen Netzes würde die Stadtverwaltung das Ergebnis für das Teilnetz in Celle mit unrealistischen Annahmen wie geschätzten Effizienzen und Vermengung von Erlösen aus unterschiedlichen Produktportfolios extrapolieren. Die BDO-Gutachter würden die Gewinnprognose zumindest für die ersten sieben Jahre als völlig unrealistisch bezeichnen und rechnen eher mit Defiziten.

 

  •           Für die heutige Entscheidung existiere seitens der Stadt keine seriöse Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie keine Wertschöpfungsanalyse. Worst- und Best-Case-Szenarien, Risikoanalysen von unabhängigen Beratern seien nicht bekannt.

 

  •           Mit den Antworten der Stadtverwaltung vom 12. Juni sei u. a aufgezeigt worden, dass die Stadtwerke den Kauf der Netze über Kredite finanzieren und die Kosten wie Zinsen dafür auf die Netzentgelte – und damit auf die Celler Bürger - umlegen werden. Ebenso würden die Stadtwerke als Konzessionsinhaber wie auch bereits beim Wasser die Betriebsführung nicht in Eigenregie durchführen, sondern benötigen einen anderen Partner. Natürlich werde auf jeder Stufe mitverdient und Profite vereinnahmt. Die Kosten dafür würden auf das von den Bürgern zu entrichtende Netzentgelt umgelegt. Man könne nicht davon ausgehen, dass durch die Kündigung die Netzentgelte sinken werden, sondern sie würden eher steigen.

 

  •           Bezüglich der mit einem Begleitbrief überlassenen SWOT-Analyse merkt er an, dass laut dem Gutachter die zukünftige Einflussnahme auf Entscheidungen angeblich höher sein soll als bei dem gegenwärtigen Modell. Jedoch werde es seines Erachtens nicht so kommen, da die Aktivitäten und Zuständigkeiten von den Stadtwerken in andere Gesellschaften ausgelagert werden, auf die die Ratsmitglieder keinen Einfluss haben.

 

Es gebe noch viele offene Fragestellungen, die noch zu adressieren seien. Warum die Stadtverwaltung ihre zahlreich geäußerten Bedenken und Risiken nicht in der Beschlussvorlage öffentlich geäußert hat, entziehe sich seiner Kenntnis. Bezüglich der Wärmewende und des Klimawandels merkt er an, dass bis 2040 alle Gebäude in Celle treibhausgasneutral versorgt werden und damit nicht mehr am Gasnetz hängen sollen. Gasnetze seien sog. „stranded assets“ oder auch Vermögenswerte, die dauerhaft von Wertverlusten bis zum Totalverlust gekennzeichnet sind. Landauf und -ab sei bekannt, dass über 90 Prozent der kommunalen Verteilernetze kaum nachgenutzt werden können (wie z. B. durch Wasserstoff). Die deutliche Empfehlung sei, dass sich Kommunen besser nur auf den Ausbau der Strom- und Fernwärmenetze konzentrieren sollten. Sollten die Stadtwerke das Gasnetz erwerben, da frage er sich, was die Stadt dann in den Konzessionsvertrag zu Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen schreiben werde. Falls die Stadtwerke dies akzeptieren, könnten sie schon Insolvenz anmelden; so oder so würden sie dann wieder bei der Stadt landen. Wo sei dann ein Anreiz auch seitens der Stadt, eine Wärmeplanung schnell umzusetzen. Die Wärmeplanung bleibe dann wohl in Celle bis auf ein paar unkritische Wohlfühlprojekte ein Papiertiger. Die Stadtwerke könnten die Wärmewende entscheidend vorantreiben, aber weil das Erdgasgeschäft attraktiv sei, würde man den Wandel verschleppen.

 

Weiterhin führt er raus, dass Geschäftsführer eine Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen hätten. Dazu zähle, den Unternehmenszweck möglichst effektiv und gewinnträchtig zum Wohl des Unternehmens zu verfolgen. Die mit der Wärmewende verbundene zukünftige Ertragsreduzierung im Gasnetz stehe mit den Pflichten der Geschäftsführung im Konflikt. Auch bei vorbehaltloser Unterstützung einer schnellen Transformation zur Klimaneutralität könne die Geschäftsführung keine Maßnahmen ergreifen, die dem Unternehmen wirtschaftlich schaden. Da frage er sich, wie sich dann der Aufsichtsrat bei entsprechend formulierten Wirtschaftsplänen verhalten werde.

 

Im Jahr 2027 würden nach erfolgter Kündigung möglicherweise die Netze auf die Stadtwerke übergehen. Es blieben also 13 Jahre oder 18 Jahre, wenn EU-Recht zu Grunde gelegt wird, mit abnehmenden Gasverbräuchen und Anschlüssen eine auskömmliche Rendite zu erzielen. Doch schon jetzt würden die Energieverbräuche im Stadtgebiet zurückgehen. Es sei den Celler Bürgern nicht zu vermitteln, dass irgendwann der Ausstieg aus Energieträgern wie Gas erfolgen soll und gleichzeitig Millionen Euros in eine Infrastruktur für fossile Brennstoffe gesteckt werden, um daraus Profit ziehen zu wollen. Man investiere ja schließlich nicht, um Geld zu verlieren.

 

Folgendes Fazit stellt Ratsherr Dr. Rodenwaldt dar:

 

  1. Für die heutige Entscheidung lägen nicht ausreichend validierte, aussagekräftige wirtschaftliche Kennzahlen und Szenarien vor.
  2. Die Einschätzung, ob es sich bei dem von der Stadt bevorzugten Betriebsführungsmodell um eine echte Rekommunalisierung handelt, überlasse er  den politischen Einschätzungen anderer.
  3. Der Erwerb der Gaskonzession konterkariere das vom Rat beschlossene Klimaschutzkonzept für die Stadt und auch die zügige Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung aufgrund von Interessenkonflikten und wirtschaftlichen Faktoren.  

 

Vielmehr empfehle er, die Konzessionsverträge nicht vorzeitig zu kündigen, denn sonst würde man eine zügige Realisierung der Wärmewende gefährden. Man sollte erst die Handlungsempfehlungen der kommunalen Wärmeplanung abwarten. Die Stadtwerke sollten gestärkt werden, damit sie endlich im Kerngeschäft profitabel werden, denn nur ein starkes kommunales, von Gasleitungen unabhängiges Unternehmen werde sich in die Energie- und Wärmewende eingeben und sich stärker auf erneuerbaren Energieausbau und grüne Wärmenetze fokussieren können. Man sollte sich auf die Konzessionsvergabe in fünf Jahren vorbereiten, indem auch bis dahin geprüft werde, inwieweit Konzessionen mit Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen sowie dem Recht auf Ausbau von Wärmenetzen gekoppelt werden können.

 

Erste Stadträtin Mrotzek merkt zu den o. g. Ausführungen an, dass der neue strategische Partner noch gar nicht feststehe, denn dieser werde erst durch die in Rede stehende Ausschreibung ermittelt. Im Übrigen werde eine mögliche Strategie nicht von der Stadtverwaltung, sondern später durch den Aufsichtsrat der Stadtwerke vorbereitet, sofern sie erfolgreich aus der Ausschreibung hervorgehen sollten. 

 

Ratsherr Schoeps erklärt, dass seine Fraktion zu dem Ergebnis gekommen sei, die sofortige Kündigung im Interesse aller Beteiligten zu vollziehen. Dadurch werde ein paar Jahre eher das Ausschreibungsverfahren für die Konzessionsvergabe eingeleitet, ohne hierbei bereits eine Entscheidung für den künftigen Konzessionsträger getroffen zu haben. Der Beste sei derjenige, der die Energiewende in der Stadt am besten und am Schnellsten voranbringen könne. Das Verfahren sei somit völlig fair und ergebnisoffen. Eine besonders wichtiger Aspekt für die jetzige Kündigung sei, dass der Betrieb des Erdgasnetzes unwirtschaftlicher werden wird. Für die Kunden bedeute das, dass sich immer weniger Nutzer die hohen Gasnetzbetriebskosten teilen müssen und die Netzentgelte deshalb steigen. Wegen der sinkenden Wirtschaftlichkeit dürfte es nach 2030 schwieriger werden, überhaupt neue Konzessionsnehmer zu finden; davon gehe auch der Deutsche Städtetag aus. Das Gegenargument, dass sich die SVO als aktueller Konzessionär dann bis Ende 2026 mit Investitionen zurückhalten werde, könne man nicht gelten lassen, denn dies würde ganz genau so auch auf das Ende der regulären Konzessionsperiode bis Ende 2031 zutreffen. Man sollte Mut haben, denn man könne nur jetzt mit einer Kündigung gewinnen.

 

Beigeordnete Abenhausen berichtet, dass es heute eine schwierige Entscheidung sei, da zum einen die SVO/CUN seit Jahren ein zuverlässiger Vertragspartner sei, die in den Klima- und Umweltschutz investiere und sich mit neuen Partnern aus der Bohrbranche auf neues Terrain vorgewagt hätten. Zum anderen würden die Stadtwerke in den zurückliegenden Jahren schrittweise den Weg der Rekommunalisierung angehen und seien als neuer Player auf dem Strommarkt angetreten. Sie kenne die Argumente, dass man über die SVO/CUN den Hunger von Avacon stille und dass ein Netz in den Händen der Stadtwerke nicht absolute Unabhängigkeit von großen Playern bedeute, denn auch die Stadtwerke bräuchten potente Partner, die Rendite sehen wollen. Eine Kooperation der beiden wäre wünschenswert, doch da kämen dann Partikularinteressen der großen Player im Hintergrund ins Spiel, die eine Kooperation offensichtlich unmöglich machen. Vielleicht ist es deshalb gut, wenn frühzeitig der Wettbewerb um die Versorgung der Stadt Celle eröffnet werde, denn das erhöhe den Wettbewerbsgedanken. Eventuell komme dann noch mal Bewegung in die Idee einer Kooperation von zwei Partnern, die sich für Celle stark machen wollen.

 

Nach dem Abschluss der Aussprache weist der Ratsvorsitzende auf folgende Anträge hin:

 

  1.       Ratsherr Dr. Hörstmann hat eine namentliche Abstimmung beantragt.

 

  1.       Ratsherr Rentsch hat eine geheime Abstimmung beantragt.

 

Da der Antrag unter Buchst. b) der weitergehende Antrag ist, stellt der Ratsvorsitzende zunächst diesen zur Abstimmung. Dieser wird mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Bezüglich des Antrags unter Buchst. a) weist er auf die Regelungen des § 14 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates hin („Auf Antrag von mindestens einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder ist namentlich abzustimmen“). Da heute 38 Ratsmitglieder anwesend sind, muss eine Mehrheit von mindestens 13 Ratsmitgliedern vorliegen, wenn dem Antrag entsprochen werden soll. Diese Mehrheit wird in der nachfolgenden Abstimmung erreicht, so dass bei diesem Tagesordnung eine namentliche Abstimmung zu erfolgen hat. Dabei wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

„Dem Antrag Nr. AN/0202/24 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Unabhängigen und WG/Die Partei "Kündigung der Konzessionsverträge Strom und Gas zum 31.12.2026" wird zugestimmt.“ 

 

Danach ruft der Ratsvorsitzende die einzelnen Mandatsträger auf und bittet um ihr Votum. Das Gesamtergebnis lautet 25 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen und das Abstimmverhalten stellt sich wie folgt dar:

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Name

Vorname

Abstimmergebnis

Bemerkungen

Dr. Nigge  (OB)

Jörg

---/---

nicht anwesend

Abenhausen

Karin

JA

 

Dr. Bischoff

Michael

JA

 

Blidon

Ralf

NEIN

 

Brammer

Patrick

JA

 

Danner

Christian

JA

 

Didschies

Klaus

NEIN

 

Ehlers

Joachim

JA

 

Engelen

Christoph

NEIN

 

Espe

Björn

---/---

nicht anwesend

Falkenhagen

Joachim

NEIN

 

Fiß

Iris

NEIN

 

Fuchs

Axel

JA

 

Fündeling

Kathrin

JA

 

Gobrecht

Matthias

JA

 

Hagedorn

Anneke

JA

 

Holz

Ulrike

NEIN

 

Dr. Hörstmann

Udo

JA

 

Hufschmidt-Bergmann

Katja

NEIN

 

Dr. Jochim

Walter

JA

 

Kämpfert

Antoinette

JA

 

Kizilyel

Salhattin

JA

 

Kohnert

Gerda

JA

 

Künstler

Viktoria

JA

 

Lapusch

Carsten

---/---

nicht anwesend

Ohl

Stephan

JA

 

Opitz

Johannes

---/---

nicht anwesend

Rentsch

Jürgen

NEIN

 

Dr. Rodenwaldt

Jörg

NEIN

 

Schiano

Marianne

NEIN

 

Schoeps

Torsten

JA

 

Schrader

Juliane

JA

 

Schult

Susi

JA

 

Stammwitz

Achim

JA

 

Taubenheim

Rainer

---/---

nicht anwesend

Theilmann

Uwe

NEIN

 

Thomsen

Johanna

JA

 

Trenkenschu

Anatoli

NEIN

 

Uca

Behiye

JA

 

Uca

Rezan

JA

 

Völkers

Susanne

JA

 

Wille

Alexander

NEIN

 

Zobel

Bernd

JA

 

 

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Anlagen zur Vorlage