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ALLRIS - Auszug

03.12.2025 - 16 Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung ge...

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Wortprotokoll

 

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Beigeordnete Abenhausen erklärt, sie freue sich, dass Bewegung in die Sache komme. Da es sich bei der Zugbrückenstraße um eine ortsprägende Straße in Klein Hehlen handele, entstünden im Stadtteil viele Diskussionen um die Sanierung. Sie wünsche sich daher eine Beteilung des Ortsrates in dieser Angelegenheit.

Der Rat beschließt anschließend einstimmig nach § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung für die Planungsleistung der Sanierung der Zugbrückenstraße (541000.7872063) in Höhe von 180.000 €.