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ALLRIS - Auszug

16.09.2025 - 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 Sch "Sol...

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Der Rat entscheidet mehrheitlich bei drei Gegenstimmen wie folgt:

1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 Sch „Solarpark Scheuen - östlich Hermannsburger Weg“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 Sch „Solarpark Scheuen - östlich Hermannsburger Weg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.