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ALLRIS - Auszug

16.09.2025 - 10 Änderung der Satzung über die Benutzung und die...

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Beigeordnete Uca teilt mit, ihre Fraktion werde nicht zustimmen. Im zuständigen Ausschuss hätten sie einen Ergänzungsantrag zur Satzung gestellt, der abgelehnt worden sei. Bereits vor vier Jahren habe sie eine bestimmte Wirkung der Satzung kritisiert. Die Bruttokaltmiete pro m2 betrage 13,17 €, womit unter anderem Sozialarbeiter finanziert werden würden. Dies liege deutlich über der im SGB II oder Asylbewerberleistungsgesetz festgelegten Obergrenze für die Stadt Celle. Sofern der Landkreis die Kosten übernimmt, stelle dies kein Problem dar. In Arbeit stehenden Geflüchteten bleibe durch die hohe Miete jedoch kaum etwas zum Leben, was ein Hindernis für die gesellschaftliche Teilhabe darstelle. Um dies zu ändern, schlage sie vor, die Kosten für die Geflüchteten bei der Wohngeldobergrenze zu deckeln. Diese Regelung habe auch die Stadt Hannover getroffen.

Beigeordneter Brammer stellt klar, er befasse sich beruflich mit dem Thema. Erwerbstätige Personen könnten einen Antrag auf Halbierung der Gebühren stellen. Dies sei auch in Hannover der Fall.

Ratsherr Engelen stellt richtig, die Finanzierung der Sozialarbeit erfolge nicht über die Mieten und Gebühren. Diese Auskunft habe die Stadtverwaltung im Sozialausschuss gegeben.

Auf Nachfrage der Beigeordneten Uca erklärt Stadtrat Stottmeier, dass die Miete sich aus der Grundgebühr sowie Kosten für die Hausverwaltung zusammensetze. Sozialarbeit werde nicht über die Mieten finanziert.

Auf Bitte des Beigeordneten Ohl wird die Sitzung um 17:27 Uhr unterbrochen.

Um 17:30 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen.

Beigeordneter Ohl bittet um Auskunft, ob die von Beigeordneten Brammer genannte Möglichkeit der Kostenhalbierung tatsächlich auch in Celle vorgesehen ist. Stadtrat Stottmeier verneint dies und erklärt, in Hannover sei die Deckelung der Kosten nicht für angemietete Unterkünfte, sondern ausschließlich für Sammelunterkünfte vorgesehen. In Celle gebe es ausschließlich angemietete Unterkünfte. Insofern bestehe keinerlei Vergleichbarkeit.

Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und sieben Enthaltungen die Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle in der vorgelegten Fassung.

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Anlagen zur Vorlage