19.06.2025 - 9 Bewertungskriterien für die Vergabe der Neukonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 19.06.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
Wortprotokoll
Da nach der Sitzungsunterbrechung weder der Ratsvorsitzende Joachim Falkenhagen noch die beiden gewählten Vertreterinnen (Ratsfrau Gerda Kohnert und Ratsfrau Juliane Schrader) die Sitzungsleitung wegen Befangenheit übernehmen können, übernimmt gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates zunächst Ratsherr Achim Stammwitz als ältestes anwesendes und hierzu bereites Ratsmitglied den Vorsitz, um für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus der Mitte des Rates wählen zu lassen.
Ratsherr Stammwitz bittet als Wahlleiter um Vorschläge, wer den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt 9 übernehmen soll. Ratsherr Joachim Ehlers schlägt Bürgermeister Alexander Wille vor. Ratsherr Torsten Schoeps schlägt Ratsherrn Achim Stammwitz vor, doch dieser erklärt, dass er für die Wahl als Interimsvorsitzender nicht zur Verfügung steht. Weitere Vorschläge werden aus der Mitte des Rates nicht gemacht.
Ratsherr Stammwitz leitet den Wahlvorgang gemäß § 67 NKomVG ein. Da niemand widerspricht, kann offen per Handzeichen gewählt werden. Danach wird Bürgermeister Wille mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zum Vorsitzenden bei dem Tagesordnungspunkt „Bewertungskriterien für die Vergabe der Neukonzessionierung der Strom- und Gasnetze“ gewählt. Bürgermeister Wille erklärt, dass er die Wahl annimmt. Danach übernimmt er die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt und dankt für das entgegengebrachte Vertrauen.
Beigeordneter Ohl berichtet, dass vor ca. einem Jahr schon initiiert worden sei, das in Rede stehende Verfahren möglichst frühzeitig einzuleiten, um genügend Zeit für die Ausschreibung usw. zu haben. Leider habe dieser Vorschlag keine Mehrheit gefunden. Doch auch in der verbleibenden kurzen Zeit konnte ein gutes Ergebnis erarbeitet werden und er dankt der Fachverwaltung und der externen Prozessbegleitung für die geleistete Arbeit und Unterstützung. Bei den Bewertungskriterien sei ein breiter Konsens gefunden worden. Weiterhin weist er darauf hin, dass bei den Auswahlkriterien für den Abschluss des Gaskonzessionsvertrags die Gewichtung beim Kriterium Preisgünstigkeit zu den Unterkriterien „Hausanschlusskosten“ und „Baukostenzuschuss“ mit jeweils 10 statt 5 Gewichtungspunkten geändert worden sei. Gleichzeitig sei beim Kriterium „Umweltverträglichkeit – Entfernung stillgelegter Anlagen“ die Gewichtung von 30 auf 40 Punkte zu erhöhen. Dies sei augenscheinlich noch nicht eingearbeitet worden und er bittet um Klärung. Der Sitzungsleiter Wille schlägt vor, diese Frage vom im Sitzungssaal anwesenden externen Gutachter Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolf Templin beantworten zu lassen. Aus dem Rat kommt dazu kein Widerspruch. Herr Dr. Templin berichtet, dass bezgl. der Bepunktung der Umweltverträglichkeit alle relevanten Positionen angepasst worden seien.
Beigeordneter Brammer führt aus, dass die vorliegende Vorlage ein gutes Ergebnis sei und er bittet um Abstimmung.
Auf Nachfrage gibt es keine weiteren Wortbeiträge. Bürgermeister Wille dankt Herrn Dr. Templin für die hervorragende fachliche Begleitung während dieses langen Prozesses, denn es sei für die Ratsmitglieder keine einfache Materie.
Abschließend entscheidet der Rat der Stadt Celle einstimmig bei einer Enthaltung wie folgt:
Der Rat der Stadt Celle stimmt den als Anlage 1 der o. g. Vorlage vorgeschlagenen Bewertungskriterien einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Stromkonzessionsverfahren zu. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
Der Rat der Stadt Celle stimmt den als Anlage 2 der o. g. Vorlage vorgeschlagenen Bewertungskriterien einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Gaskonzessionsverfahren zu. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
Damit ist auch der zweite Teil des Antrags AN/0315/24, die Mitteilung der für die Vergabe notwendigen Kriterien insbesondere mit örtlichem Bezug, inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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292,8 kB
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