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ALLRIS - Auszug

03.04.2025 - 19 Bebauungsplan Nr. 177 Gar der Stadt Celle "Schu...

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Die Aussprache zu diesem Thema fand unter TOP 18 statt.

 

Danach beschließt der Rat der Stadt Celle einstimmig:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 177 Gar der Stadt Celle „Schulneubau Garßen – Dornbusch“ wird entsprechend der als Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügten Abwägungstabelle beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplans Nr. 177 Gar der Stadt Celle „Schulneubau Garßen – Dornbusch“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.
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Anlagen zur Vorlage