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ALLRIS - Auszug

03.04.2025 - 5 Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Oberbürgermeister Dr. Nigge belehrt das neue Ratsmitglied Uta Flick nach § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bezüglich der ihr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten und verpflichtet Frau Flick durch Handschlag. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.