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ALLRIS - Auszug

19.03.2025 - 6 Änderung der Weihnachtsmarktsatzung und Satzung...

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Wortprotokoll

Frau Crolly erklärt, dass eine enge Kommunikation zu den Beschickern bestehe. Weiterhin sollen nun die Öffnungszeiten entsprechend angepasst werden. Frau Crolly geht weiterhin auf Anregungen aus der vorangegangenen Ortsratssitzung Blumlage ein und erläutert, dass diese Änderungen berücksichtigt werden.

 

Herr Dr. Hörstmann stellt die Frage wer in diesem Fall entscheidet, wann die Öffnungszeiten angepasst werden. Daraufhin erklärt Frau Crolly, dass jeder Beschicker situativ entscheiden kann, ob dieser länger geöffnet haben möchte.

 

Herr Zobel begrüßt die Änderungen, erfragt jedoch die genauen Änderungen der Gebührensatzung. Hier sollen unter anderem die Süßwaren von den Backwaren unterschieden worden sein, so Frau Crolly. Auch habe man Fahrgeschäfte bis 15 Sitzplätze oder über 15 Sitzplätze unterschieden.

 

Herr Dr. Rodenwaldt ergänzt, dass für Ihn nicht ersichtlich ist, ob die Gebühren pro Tag oder pro gesamten Zeitraum bemessen werden. Hier erläutert Frau Crolly, dass dies aus der Satzung über die Gebührenerhebung auf dem Celler Weihnachtsmarkt hervorgeht und die Gebühren pro m² und den gesamten Veranstaltungszeitraum bemessen werden.

 

Frau Ostler erfragt, ob eine Besprechung mit den Beschickern stattgefunden hat und eine Reduzierung der Öffnungszeiten am 2. Weihnachtsfeiertag auf 18 Uhr nicht ausreichen würde. Frau Crolly erklärt, dass dieser Tag gut besucht sei und daher die Öffnungszeiten mit den Beschickern geplant wurden. Ebenfalls habe direkt im Anschluss an den Celler Weihnachtsmarkt 2024 eine Besprechung mit den Beschickern stattgefunden.

 

Herr Dr. Rodenwaldt fragt sich, ob die Gebühren zeitgemäß gestaltet sind. Er bittet um eine Überprüfung und diese dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus vorzustellen.

Herr Dr. Bischoff entgegnet, dass diese Gebühren mit anderen Städten vermutlich verglichen werden. Dies kann Frau Crolly bestätigen und berichtet, dass die Zahlen regelmäßig überprüft werden.

 

Frau Mrotzek ergänzt, dass die Gebühren regelmäßig geprüft werden. Die Attraktivität des Weihnachtsmarktes war bei erstmaligen Satzungsschluss wichtig. Daher wurden für Kunsthandwerker keine Gebühren erhoben.

 

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Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig

  1. die anliegende 1. Änderungssatzung zur Weihnachtsmarktsatzung (s.Anlage)

mit folgenden Änderungen:

§3 (1) Wird ergänzt, sodass hier hervorgeht, dass diese Öffnungszeiten  jeder Marktbeschicker situativ und auf freiwilliger Basis verlängern kann.

§14 (1) a) erhält eine Ergänzung aus der hervorgeht, dass von dieser Regelung Zeiträume ausgenommen sind, in denen eine freiwillige Öffnung gemäß § 3 Abs. 1 erfolgt. 

und

  1. den anliegenden geänderten Gebührentarif (Anlage 2) als Anlage zur Satzung

zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt

  1. die anliegende 1. Änderungssatzung zur Weihnachtsmarktsatzung (s. Anlage 1) und
  2. den anliegenden geänderten Gebührentarif (Anlage 2) als Anlage zur Satzung über die Gebührenerhebung auf dem Celler Weihnachtsmarkt.

 

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Anlagen zur Vorlage