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ALLRIS - Auszug

09.09.2025 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Celle...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird ausgeführt, dass die Festsetzung eines Dörflichen Wohngebietes notwendig ist, damit hier Wohnen entstehen kann. Das umliegende Dorfgebiet wird hierdurch nicht angefasst, ein Dorfgebiet kann auf der relativ kleinen Fläche nicht festgesetzt werden. Es wird weiter erläutert, dass der Bebauungsplan keinen Einfluss auf die Parksituation auf der Weghausstraße haben kann. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies weiter darauf hin, dass die GRZ mit 0,6 zu hoch wäre, dann könnte wesentlich mehr bebaut werden als bisher vorgesehen. Die Verwaltung erläutert, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, bei dem sich der Investor strikt an den Vorhaben- und Erschließungsplan zu halten habe, der nicht mehr Bebauung zulasse. Man werde jedoch prüfen, welche GRZ künftig für das Vorhaben notwendig sei. Der Ausschuss wünscht sich eine Grundflächenzahl von 0,4. Die Verwaltung tritt dazu mit dem Investor in Abstimmung, ob der Entwurf mit einer GRZ von 0,4 fortgeführt werden kann.

 

Der Ausschuss gibt einstimmig bei 8 Ja-Stimmen folgende Beschlussempfehlung:

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  1. Dem Antrag des Vorhabenträgers Bauwerk Celle GmbH + Co. KG nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung des Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Gelände der ehemaligen Jugendherberge in Klein Hehlen“ der Stadt Celle im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird zugestimmt und die Einleitung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 164 der Stadt Celle "Gelände der ehemaligen Jugendherberge" wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
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Anlagen zur Vorlage