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ALLRIS - Auszug

13.03.2025 - 11 Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Celle "Gebiet zw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage.

 

Auf die Nachfragen der CDU-Fraktion erklärt die Stadtbaurätin, dass für einen Teilbereich des Gebietes bereits ein weiterer Bebauungsplan bestehe und für das restliche Gebiet ergebe sich das Maß der möglichen Bebauung aus der bereits vorhandenen, arrondierenden Bebauung entsprechend § 34 BauGB. Zudem käme das Thema im weiteren Verlauf des Verfahrens noch einmal in den Bauausschuss.

 

Der Ausschuss gibt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen folgende Beschlussempfehlung:

      

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 39 der Stadt Celle „Gebiet zwischen der geplanten Nordtangente, der Straße Tribunalgarten, der Straße Gartenweg, der Randbebauung Hartzerstraße und der Harburger Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage