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ALLRIS - Auszug

05.11.2025 - 6 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erheb...

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Wortprotokoll

 

Herr Rentsch (SPD) äußert seine Verwunderung über die deutlichen Gebührensteigerungen. Er empfindet diese als erheblich und bittet um eine Erläuterung, welche Leistungen in den Kosten enthalten sind.

Herr Pohlmann erklärt, dass die Gebühren verschiedene Leistungen abdecken. Darunter fallen:

  •           Reinigung von Bushaltestellen
  •           Innenstadtreinigung
  •           Einsatz von Kehrmaschinen
  •           Reinigung der Wasserleitprofile in diversen Straßenzügen
  •           manuelle Reinigungsleistungen.

 

Herr Michaeli (Abteilungsleitung Steuern und Geschäftsbuchhaltung) weist daraufhin, dass die Straßenreinigung auf einer dreijährigen Kalkulationsgrundlage beruht. Nach der Corona-Krise hat es zudem  eine Hochinflation gegeben. Rückblickend liegt eine größere Verlustzone vor (Abrechnungsjahre 2022 – 2024 sind maßgeblich als Grundlage). Daneben lässt sich der deutliche Anstieg auch in Teilen dadurch relativieren, dass bei der letztmaligen Satzungsverabschiedung lediglich 40% der Verluste der damaligen Vorperioden über die Gebührenzahler ausgeglichen worden sind und der übrige Teil über den Kernhaushalt abgedeckt wurde. In der aktuellen Beschlussvorlage sind diese Verlustvorträge wieder zu kostendeckenden 100% zur Vollverrechnung herangezogen worden.

 

Herr Schoeps (WG/Die Partei) stimmt der Beschlussvorlage nicht zu. Er hält die Steigerungen für zu hoch und benennt zusätzlichen Erklärungsbedarf.

Herr Michaeli ergänzt, dass  für die zugrunde liegende Kalkulation zwei Betrachtungsschwierigkeiten zu dem Anstieg führen. Zum einen sind die damals absehbaren Inflationswerte niedriger angenommen worden, als sie rückblickend aufgetreten sind. Dieses hat grundsätzlich zu einer zu niedrigen Kalkulation geführt, die in der Realität durch bspw. nicht absehbare Tarifsteigerungen deutlich übertroffen worden sind. Daraus haben sich folglich höhere, nicht erwartbare Verlustvorträge ergeben, die nunmehr nachträglich eingepreist werden müssen. Zum anderen sind daraus resultierende Kostensprünge auch für die Zukunft geltend – unter der Berücksichtigung künftiger Inflationsprognosen. Der starke Kostenanstieg sei allerdings nicht nur auf Personalkosten zurückzuführen, sondern u. a. auf Einmaleffekte und generelle Kostensteigerungen auch in übrigen Bereichen.

Herr Schoeps spricht sich für eine jährliche Kalkulation aus, um große Sprünge zu vermeiden. Er regt an, die dreijährige Kalkulation in eine jährliche zu überführen.

 

Herr Dr. Huber (Celler Klimaplattform) thematisiert Fahrradunfälle aufgrund von Laub und fragt, wer hierfür verantwortlich sei.

Herr Pohlmann verweist auf die gültige Satzung über die Übertragung der Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Celle und die dort geregelten Zuständigkeiten, sowie auf die StVO §3, gem. dessen die Geschwindigkeit eines jeden Verkehrsteilnehmer so angepasst sein muss, das dieser sein Fahrzeug/Fahrrad, jederzeit und unter Berücksichtigung der Straßen- und Verkehrsverhältnisse unter Kontrolle hat.

 

Herr Didschies (CDU) erkundigt sich nach den Straßen, die keiner bestimmten Reinigungsklasse zugeordnet sind. Er verweist insbesondere auf den Bereich Welfenallee (westlich), in dem derzeit viel Laub liege und ein unzureichendes Erscheinungsbild bestehe.
Herr Pohlmann erklärt, dass die genannte Straße einer Reinigungsklasse unterliege. Die Kehrmaschine befahre die Straße regelmäßig. Die Straßenkontrolleure weisen bei Bedarf die Anlieger per Brief auf notwendige Maßnahmen hin.

 

Herr Ehlers äußert Zweifel an einer jährlichen Anpassung und sieht die Dreijahreskalkulation weiterhin als stabile Grundlage. Er fragt, ob es alternative Stellschrauben gebe, um Gebührensteigerungen zu reduzieren.

Herr Pohlmann erläutert, dass der Bauhof bereits auf sehr hohem technischem Niveau arbeite. Weitere Automatisierungen seien in Arbeit.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag mit 9 Zustimmungen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zu.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung derStraßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage