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ALLRIS - Auszug

20.05.2025 - 3 Verpflichtung eines neuen beratenden Mitgliedes

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Wortprotokoll

Herr Stottmeier belehrt Herrn Stingel-Boecking als beratendes Mitglied über die ihm nach §§ 40-42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegenden Pflichten und verpflichtet ihn gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die mündliche Belehrung wird über dieses Sitzungsprotokoll aktenkundig gemacht.