27.02.2025 - 7.3 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Datum:
- Do., 27.02.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ab 1.8.2026 (Schuljahr 2026/27) haben alle Grundschulkinder der Klassenstufe 1 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Der Anspruch werde in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit habe ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
- Betreuungsanspruch: Montag bis Freitag, mit einem Stundenumfang von 8 Stunden,
- Eltern entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erfolgt,
- Umsetzung in den Ganztagsgrundschulen (oder Horten),
- Anspruch auch in den Schulferien (Schließzeit 4 Wochen im Jahr),
Der Rechtsanspruch richte sich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also den Landkreis Celle.
- Finanzen
Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich dafür ein, dass das Land Niedersachsen den Ganztag 2026 auskömmlich finanziere. Dies wurde zuletzt mit Schreiben vom 12.02.2025 gefordert. Erhebliche Veränderungen der Finanzierungsmodelle des Landes seien erforderlich. „Zusätzliche Zahlungen der Schulträger werden nicht erfolgen.“ (Ausnahme: Steigerung der Qualität des Ganztags)
Der Rechtsanspruch richte sich gegen den Jugendhilfeträger: Aus diesem Grund wurde ein Gespräch mit dem Landkreis Celle geführt. Der LK Celle gehe davon aus, dass das Land Niedersachsen den Ganztag auskömmlich finanzieren werde. Eine finanzielle Unterstützung durch den Landkreis sei nicht geplant.
Auf Nachfrage von Frau Fietz, ob durch den generellen Rechtsanspruch der Eltern zukünftig die Verpflichtung zur verbindlichen Anmeldung entfalle, erläutert Herr Stottmeier, dass der neue Erlass für den Monat Februar 2025 angekündigt war und konkrete Landesregelungen leider immer noch fehlen.
Herr Falkenhagen möchte wissen, ob bereits neue Stellen im Haushaltsplan angemeldet worden seien. Herr Nerreter informiert, dass dies erst den Stellenplan 2026 betreffen würde. Außerdem sei eine Vielzahl der pädagogischen Mitarbeiter bei den freien Trägern beschäftigt.
Herr Röttger ergänzt, dass die Hinzunahme des Freitags die Attraktivität der Stellen der pädagogische Mitarbeiter erhöhe. Derzeit habe ein pädagogischer Mitarbeiter nur eine wöchentliche vertragliche Arbeitszeit von 12-14 Stunden.
Frau Gothe erläutert, dass bei der Planung trotzdem verlässliche Aussagen der Eltern erforderlich seien.
Frau Thomsen erkundigt sich nach den vom Land ermöglichten flexiblen Abholzeiten im Ganztag. Frau Gothe führt aus, dass sich die Schulleitungen mit dem Schulträger hierüber beraten haben. Aus pädagogischen Gründen habe die Rektorenkonferenz beschlossen, dass keine Abholzeiten festgelegt, da diese den geregelten Schulbetrieb und die einzelnen Phasen im Ganztag (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Angebotszeit) stören würden. Man habe aber vereinbart, dass bei entsprechenden Anlässen den Eltern im Einzelfall die Abholung gestattet werde.
Auf Nachfrage von Frau Thomsen, ob die Eltern wüssten, dass die Schulen nun großzügiger mit den Abholzeiten umgehen würden, erläutert Frau Fietz, dass dies den Eltern erklärt werde. Termine für z.B. Logopädie oder einen Schwimmkurs würden ermöglicht.
