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ALLRIS - Auszug

12.11.2025 - 5 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020,...

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Wortprotokoll

 

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Herr Nothdurft erläutert, dass sich in der Vorlage der Fehlerteufel eingeschlichen hat und durch ein Büroversehen ein fehlerhafter Betrag als Gewinn angegeben wurde.

Das tatsächliche Jahresergebnis 2020 beträgt 682.608,65 €, davon ordentliches Ergebnis  682.419,51 € und außerordentliches Ergebnis 189,14 €.

Anschließend berichtet Frau Gabriel über ihre Prüfungshandlungen und die entsprechenden Ergebnisse:

Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020. Es wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vor-schriften, der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, der Bestimmungen der Betriebs-satzung und die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Schwerpunkt der Prüfung waren das Anlagevermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten sowie einzelne Posten der Ergebnis- und Finanzrechnung.

Frau Gabriel hat die wesentlichen Zahlen des Jahresabschlusses, wie Jahresergebnis, Bilanzsumme, und Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit, zu den Werten des Vorjahres ins Verhältnis gesetzt und die Veränderung dargestellt. Sie führt aus, dass die Verringerung des Jahresüberschusses um 82.428,62 € im Vergleich zum Vorjahr auf die Reduzierung der Benutzungsgebühren und der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen ist. Wesentliche Veränderungen finden sich in den öffentlich-rechtlichen Entgelten, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, geleisteten Investitionszuweisungen und -zuschüssen, privatrechtlichen Forderungen, Rücklagen (aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses) und den Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände (SoPo).

Sie führt weiterhin aus, dass nach ihrer Beurteilung die Bücher der Zuwanderungsagentur ordnungsgemäß geführt sind, der Jahresabschluss ordnungsgemäß aus den Konten entwickelt wurde und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Vermögens- und Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen sowie richtig und vollständig erfasst.

Im Ergebnis hat ihre Prüfung somit zu keinen Einwendungen geführt und sie konnte dadurch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.

Sie empfiehlt deshalb die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Herr Stottmeier verliest den Beschlussvorschlag mit den korrigierten Werten.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses stimmen daraufhin folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt

a) den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Eigenbetriebsleiters und

b) den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 682.608,65 € auf neue Rechnung

vorzutragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

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Anlagen zur Vorlage