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ALLRIS - Auszug

12.11.2025 - 7 Anfragen an den Eigenbetrieb

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Wortprotokoll

 

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Herr Kizilyel stellt eine Frage zum organisatorischen Ablauf in den Obdachlosenunterkünften. Hier wird hinterfragt, ob dort immer ein Ansprechpartner vor Ort sei.

Herr Nothdurft erläutert dazu, dass das Team der Zentralen Anlaufstelle das Auszugsmanagement intensiviert hat und Sozialarbeit und Hausmeister des Öfteren gemeinsam in Wohnungen gehen, damit sie z.B. auch einem Verwohnen entgegenwirken können. Die Zentrale Anlaufstelle steht zudem in engem Kontakt mit den Vermietern.

Frau Schiano hinterfragt die Zeitspanne des beschlossenen Jahresabschlusses 2020 zum aktuellen Haushaltsjahr 2025 und die Fertigung weiterer Jahresabschlüsse.

Herr Nothdurft führt hierzu aus, dass die Herausforderungen aktuell sehr hoch sind und die Arbeitskraft durch das laufende Geschäft gebunden ist. Hier steht aktuell noch eine Erweiterung der Personalressourcen an. Es ist geplant in 2026 zwei Jahresabschlüsse fertigzustellen.

Auf weitere Anfrage von Frau Schiano teilt Herr Nothdurft mit, dass der Vertrag der Celler Zuwanderungsagentur zunächst bis zum 30.09.2029, mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr, läuft.

Zu der Nachfrage von Frau Uca, wer anfallende Sanierungskosten trägt, führt Herr Nothdurft aus, dass anstehende Sanierungskosten größtenteils vom Eigenbetrieb getragen werden müssen. Diesbezüglich verweist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf die vertraglichen Pflichten. In wenigen Fällen beteiligt sich das Land an den Kosten.

Auf Nachfrage von Frau Uca erläutert Herr Nothdurft die Eckpunkte der Verteilquote.

Zur Frage von Herrn Kizilyel, ob unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit Erreichen der Volljährigkeit plötzlich ohne Unterstützung dastünden, führt Herr Nothdurft aus, dass das Jugendhilferecht bis zum 27. Lebensjahr greife. Die Zentrale Anlaufstelle beabsichtigt die Abstimmung mit dem Landkreis vor der Verselbstständigung der jungen Erwachsenen zu intensivieren.