26.02.2025 - 6 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 26.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
6.1 Bund fördert neue Bäume (TOP 5.3 vom 06.11.2024)
Wie in der Sitzung am 06.11.2024 unter TOP 5.3 mitgeteilt startet das Projekt „AuSGeHeckT“ mit der Besetzung der dafür vorgesehen Stelle. Im ersten Ausschreibungsverfahren hat sich leider niemand auf die Stelle beworben, so dass die Frist verlängert wurde und aktuell noch ausgeschrieben ist. Sollte sich niemand bewerben, bleibt abzuwarten, ob das Projekt überhaupt gestartet und umgesetzt werden kann.
Aus der Mitte des Ortsrates werden folgende Fragen gestellt:
- Wie hoch ist die Fördersumme?
- Wie hoch sind die dafür eingeplanten Personalkosten?
6.2 Parksituation in der Straße „Klageskamp“ (Anfrage eines Bürgers vom 03.02.2025)
1. Aus welchem Grund wurde am Anfang der Straße, in dem markierten Bereich ein absolutes Halteverbot eingerichtet? Parken auf dem gegenüberliegenden Bereich sei zwar jetzt erlaubt, jedoch sind hier Garagen/Scheunen mit Ausfahrten und entsprechend ein Parken nur für ein maximal zwei PKW möglich.
2. Es wurden provisorische Schilder aufgestellt bzw. vorhandene Schilder mit Folien abgedeckt. Ist diese ganze Situation nur vorübergehend oder werden die Schilder noch "fest" aufgestellt?
Natürlich parken jetzt alle Anwohner am Ende der Straße. Dementsprechend ist natürlich ein Vorbeifahren von Müllfahrzeugen u.ä. nur möglich, wenn auf dem Seitenstreifen ausgewichen wird. Dieser ist natürlich, auch aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse, entsprechend in Mitleidenschaft gezogen worden. Auch müssen alle Fahrzeuge mittlerweile über einen Abschieber fahren. Im Sinne des Erfinders kann das ja alles nicht sein.
Die ganze Parksituation in dieser Straße ist mehr als kompliziert. Die neue Regelung verschlimmbessert das ganze leider nur.
Antwort der Verwaltung:
Die beschriebenen Verkehrszeichen gehen auf eindringliche Bitten des Ortsrates Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen zurück und sollen insbesondere eine Verlagerung des fließenden Verkehrs auf den asphaltierten Bereich der Straße bezwecken. Auf der nun dafür freigegebenen Nordwestseite der Straße stehen im Vergleich geringfügig weniger Parkplätze zur Verfügung als bisher. Diese Maßnahme ist zunächst als Erprobung vorgesehen und insofern als mobile Beschilderung angeordnet. Soweit Sie negative Auswirkungen beobachten, werde ich diese gerne an den Ortsrat weiterleiten und bei der straßenverkehrsrechtlichen Evaluation der Maßnahme einfließen lassen.
Ortsbürgermeisterin Hinterthür hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sich die Situation dort nun verschärft habe, da jetzt hinten die PKWs parken. Die Müllabfuhr kann dort nicht mehr hindurch und verlangt, dass die Anwohner die Tonnen an die Lachtehäuser Straße fahren sollen. Sie schlägt vor, das Halte-/Parkverbot auf der kompletten Seite von vorne bis hinten durchziehen. Dann wird die Straße und der Grünstreifen nicht mehr so kaputt gefahren und die Müllabfuhr kommt auch wieder durch.
Antwort der Verwaltung:
Bereits durch die letzte Maßnahme, mit der der ruhende Verkehr auf die andere Straßenseite verlagert wurde, sind durch die dort vorhandenen Einfahrten in geringen Umfang Parkkapazitäten auf der Straße entfallen. In der ursprünglichen Beschilderungssituation waren keine Probleme mit der Müllabfuhr bekannt.
Vor dem Hintergrund des Projektes Schilderwald muss man festhalten, dass wohl in der gesamten Straße gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO aufgrund mangelnder Restbreiten auf der Fahrbahn ein Haltverbot Kraft Gesetz gilt und die Beschilderung damit grundsätzlich nicht erforderlich wäre. Im Rahmen des aktuellen Versuchs, könnte man die Vorschläge ausprobieren.
6.3 Ausschilderung Ende Fahrradweg Wittinger Straße/Am Immenhof (TOP 13.1 vom 06.11.2024)
Der Radverkehr wird in diesem Bereich grundsätzlich auf der Fahrbahn geführt, wobei zunächst der rechtsseitige und ab der Einmündung Am Freitagsbach dann der linksseitige Gehweg auch für die Benutzung durch den Radverkehr freigegeben sind. Dabei ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren und Rücksicht auf den Fußgängerverkehr zu nehmen. Der rechtsseitige Gehweg endet mit Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches. Straßenverkehrsrechtlich sind für diese Situation keine weiteren Beschilderungen geboten.
6.4 Straßenlaternen Fahrradstraße Altenhäger Kirchweg (TOP 13.2 vom 06.11.2024)
Im Rahmen des FAP (Fahrradaktionsplan) wird dieser Bereich auch weiter betrachtet und untersucht. Da dieser Bereich im Rahmen der Baumaßnahmen der Ortsumgehung ein umfangreiches Baufeld wird, wird von einer neuen Beleuchtung bis zur Fertigstellung der Fahrradbrücke und der Ortsumgehung abgesehen. Im Rahmen des Ausbaus der Fahrradroute wird die Beleuchtung entsprechend neu beurteilt.
6.5 Hochwasser
Ergänzend zur gemeinsamen Sitzung der 13 Ortsräte vom 25.11.2024 beantwortet die Verwaltung die vom Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen gestellten Fragen aus der Sitzung vom 28.02.2024 wie folgt:
a) Was waren die Ursachen für die Überschwemmungen in dem genannten Bereich?
Die Kombination aus sehr hohen Grundwasserständen mit immer wiederkehrenden Niederschlägen haben dazu geführt, dass keinerlei Versickerung im Untergrund möglich war. Da der Anteil der Versickerung fehlte, ist es zu größeren Hochwasserauswirkungen gekommen.
b) Welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden nach dem Hochwasser 2013 geplant und durchgeführt?
Unterhalb der Wehranlage Celle wurden zwischen 2006 und 2019 die ersten 3 Planfeststellungsabschnitte umgesetzt.
c) Welche konkreten Schutzmaßnahmen sind jetzt vorgesehen / geplant und werden wann umgesetzt, um bei Hochwasser Überschwemmungen des Siedlungsbereichs zu vermeiden?
Aktuelle Planungen von Wehranlage bis Pfennigbrücke an der Aller und Fuhse Brücke Neustadt bis Wederweg. Die Wehranlage Osterkamp in Lachtehausen wird aktuell auf ihre derzeitige Funktionsfähigkeit untersucht und der künftige Hochwasserschutz in diesem Bereich geplant. Der Zeitrahmen bis zur baulichen Umsetzung der aktuellen Planungsabschnitte kann noch nicht benannt werden.
d) Welche Folgen wird die Flächenversiegelung durch den Bau der OU Celle im Ortsteil Lachtehausen bei Hochwasser voraussichtlich mit sich bringen?
Auf der Ackerfläche zwischen Lontzekweg, Wittinger Straße (L 282) und Lachtehäuser Straße (K 32) ist Bodenaushub gelagert. Dadurch geht Retentionsraum in nicht unerheblichem Umfang verloren.
Der Bau der B3-Ostumgehung ist in der Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes der Mittelaller von 2024 , die der NLWKN durchgeführt und veröffentlicht hat, berücksichtigt. Es hat zu keiner Vergrößerung des ÜSG geführt. Siehe dazu den beigefügten Planausschnitt oder unter www.umweltkarten-niedersachsen.de .
Der Bodenaushub ist nur temporär. Die Ausgleichsmaßnahme zum Verlust von Retentionsraum „Herstellung einer Flutmulde“ ist bereits durchgeführt. Der Bau der Ostumgehung ist noch nicht abgeschlossen. Damit stand zum Jahreswechsel 2023/2024 (und steht auch jetzt noch) deutlich mehr Retentionsraum zur Verfügung.
e) Welche Auswirkungen hat der dort abgelagerte Boden und der Verlust von Retentionsraum auf die Überschwemmungen 2023/2024 im OT Lachtehausen gehabt?
Im Rahmen des Bauvorhabens B3 Ostumgehung wurden die Maßnahmen zum Retentionsraumausgleich vorgezogen. Es wurden 33.000 m³ Retentionsraum neu geschaffen.
Auch nach Bauabschluss verbleibt ein Gewinn von etwa 5.000 m³ Retentionsraum. Es ist daher davon auszugehen, dass das Hochwasser 2023/2024 ohne die bereits hergestellte Flutmulde höher ausgefallen wäre. Es können dazu jedoch keine abschließend gesicherten Aussagen getroffen werden.
f) Wurde für die Lagerung des Bodenaushubs von der zuständigen Wasserbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt (VO über die Festsetzung des ÜSG Freitagsgraben .i.V. § 78 a Wasserhaushaltsgesetz WHG)?
Es war keine gesonderte Genehmigung durch die UWB erforderlich, da dieser Belang durch den Planfeststellungsbeschluss unter 3.1.4 mit konzentriert wurde. Die UWB wurde als TÖB beteiligt. Unter Punkt 2.2.4.1.2 „Hochwasserschutz“ im 2. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 26.02.2019 wurden die Belange erörtert und abgewogen.
Das Bodenzwischenlager findet im Bodenbewertungskonzept der Ausführungsplanung Berücksichtigung.
Die Unterlagen sind im Internet einsehbar:
https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/planfeststellung/aktuelle_grossere_verfahren/verlegung-der-b-3-von-nordostlich-bis-sudostlich-celle-ortsumgehung-celle-mittelteil-78555.html
g) Verschärfung durch die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Trog in den Freitagsgraben (Maßnahmen zur Vermeidung)? (Nach Weihnachten stand das Loch am Brückenbauwerk am Fasanenweg randvoll mit Wasser).
Im seinerzeitigen Planfeststellungsverfahren B 3, Ortsumgehung Celle, 3. Bauabschnitt (Mittelteil) wurde folgendes zur Oberflächenwasserbewirtschaftung festgelegt:
Die Oberflächenentwässerung über die in diesem Bauabschnitt geplanten straßenbegleitenden Böschungs-/Flächenversickerungen bzw. über Mulden-/ Grabensysteme, in denen das anfallende Niederschlagswasser zwischengespeichert und dann zeitverzögert zur Versickerung gebracht wird, stellt aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine gute technische Lösung dar. Unterstützt wird das Entwässerungssystem durch 3 Versickerungs-/Rückhaltebecken, die dem Stand der Technik bzw. den geltenden technischen Regelwerken entsprechend geplant wurden.
Es werden im Zuge der Straßenbaumaßnahmen straßenbegleitende Versickerungsmulden mit einer Gesamtlänge von 6320 m hergestellt. Die Mulden sind 2,0 bzw. 3,0 m breit und weisen eine Tiefe von durchgehend mindestens 30 cm auf.
Dadurch ergibt sich ein langgestrecktes Rückhaltevolumen der Versickerungsmulden von rd. 3.800 cbm.
Zudem werden 3 gesondert angelegte Versickerungsbecken mit 453 cbm, 218 cbm und 628 cbm Volumen errichtet, um punktuell anfallendes, gefasstes Regenwasser zwischenzuspeichern und ebenfalls vor Ort zu versickern.
Somit wird über die neu geschaffenen Versickerungsanlagen mit einem Gesamtvolumen von 5.100 cbm das anfallende Regenwasser der neu versiegelten Straßenraumflächen im 3. Bauabschnitt der B 3 vollständig zur Versickerung gebracht.
Ein definierter Zulauf zum Freitagsgraben aus den Niederschlagswasserversickerungsanlagen ist nicht vorgesehen.
Eine Erhöhung der natürlichen Abflussmengen aus dem Gebiet wird somit durch bauliche Maßnahmen verhindert.
h) Wenn nach der Gesetzeslage entzogener Retentionsraum in genau dem örtlichen Überschwemmungsgebiet ausgeglichen werden muss, wo findet sich im ÜSG Freitagsgraben in Lachtehausen Retentionsraum zwecks Ausgleich und wer ist für die Umsetzung in die Pflicht zu nehmen?
Als Bemessungsgrundlage wurde das HQ100 der Aller gewählt, da das HQ100 der Lachte und des Freitagsgrabens zu geringeren Wasserständen in dem von der Planung betroffenen Bereichen führt. Siehe dazu 2. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 26.02.2019 unter Punkt 2.2.4.1.2.
6.6 Ortsumgehung B 3 Lärmschutz
Anfrage aus dem Ortsrat vom 08.02.2025:
Die Verwaltung veranlasst, dass die NLStBV im Rahmen des Bodenmanagements prüfen lässt, ob geeignete Böden für Lärmschutzmaßnahmen an der beschriebenen Stelle eingesetzt werden können (Wiederverwendung).
Antwort der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit der NLSTBV liegt das Bodenmanagement noch nicht umfassend vor, so dass es zum unten stehenden Sachverhalt vom 22.02.2023 keinen neuen Sachstand gibt und dieser nach wie vor aktuell ist.
Fragen des Ortsrates Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen zu TOP 5 vom 22.02.2023:
Frage zu Spiegelstrich 5 aus dem Ortsrat:
Wäre die Stadt bereit, auf der Höhe „Lontzekweg“ den Bau eines Lärmschutzwalls auf der Ostseite der B3 - neu – vom Freitagsbach bis zur Wittinger Straße als freiwillige Leistung zu organisieren?
Antwort zu Spiegelstrich 5:
Ein Anspruch auf Lärmschutz gibt es hier nicht. Die NLSTBV hat im Verfahren zugesagt, zu prüfen, ob mit überschüssigem Boden freiwilliger Lärmschutz möglich ist. Nach Kenntnis der Stadt gibt es keine überschüssigen Böden. Dem hohen Aufwand (keine verfügbaren Bodenmassen, Kreuzung mit Hochspannungstrasse, Grunderwerb, Planverfahren etc.) steht ein nur geringer Lärmschutzeffekt gegenüber, da zwischen B 3n und Bebauung noch die K 32 als Lärm Emittent verläuft.
