29.10.2025 - 5 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 29.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
5.1 Anfrage Regenrückhalte Konzept Uelzen auch für Celle sinnvoll?
Im Landkreis Uelzen befinden sich 2 große Wasserbecken zur Zwischenspeicherung des in der Uelzener Zuckerfabrik anfallenden Prozess – und Waschwassers in einem Umfang von insgesamt ca. 1,2 Mio. cbm. Volumen.
Das Wasser aus der Zuckerfabrik Uelzen wird dazu ins ca. 10 Km entfernte Stöcken und auch weiter nach Borg gepumpt und in den beiden Wasserspeicherbecken aufgefangen und zwischengespeichert. Im Sommer wird das Wasser dann zu Beregnungszwecken auf den umliegenden Ackerflächen zur Bewässerung eingesetzt.
Es handelt sich hierbei also nicht um klassische Regen- / Oberflächenwasserrückhaltebecken, welche örtliche Starkregenereignisse auffangen und dann gedrosselt an Oberflächengewässer weitergeben, sondern um Zwischenspeicherbecken eines Wasser intensiven Gewerbebetriebes.
Der Wasser- und Bodenverband des Landkreises Uelzen betreibt neben diesen Speicherbecken noch weitere wasserwirtschaftliche Projekte, um anfallendes Wasser wieder dem Wasserkreislauf / der Grundwasserneubildung zuzuführen.
U.a. wird auch das auf Ackerflächen anfallende / ablaufende Niederschlagswasser mittels größerer Versickerungsanlagen wieder dem Grundwasser zugeführt. Dieses wird z.T. über Förderprojekte realisiert.
Wenn man solche Projekte im Stadtgebiet Celle realisieren möchte, benötigt man als allererstes einen Vorhabens- / Projektträger, der die Ideen sammelt, dann ein Ingenieurbüro beauftragt und das Vorhaben mit den Trägern öffentlicher Belange abstimmt. Und man muss sich rechtzeitig um die Finanzierung des Gesamtvorhabens kümmern….(nur Pläne machen macht wenig Sinn…).
Als Trägerverfahren kann man auch ein (laufendes) Flurbereinigungsverfahren nutzen, da in diesen Verfahren ohnehin neue landwirtschaftliche Flächenzuschnitte geschaffen werden und dann auch die Möglichkeit für die Schaffung von Rückhaltebecken gegeben ist. (Derzeit läuft ein solches Flurbereinigungsverfahren für den Nordteil der Ostumgehung Celle…).
Wenn solche Rückhaltevorhaben angeschoben werden sollen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zum Wasser- und Bodenverband Uelzen, um eine geeignete Vorgehensweise zu erörtern bzw. Tipps (und Tricks) zur effektiven Vorgehensweise zu erhalten.
5.2 Broschüre Hochwasser (11.06.2025, TOP 4.2)
Die Broschüre ist fertig und befindet sich im Druck. Mit einer Postsendung sollen die Bürger/innen darüber informiert werden.
5.3 Parksituation BBS 3 Altenhagen (11.06.2025, TOP 4.4)
Die Parksituation wurde durch den Außendienst kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass ein Großteil der Fahrzeuge im Bereich der Schule auf dem dafür extra geschotterten Seitenstreifen parkt. Vereinzelnd haben Fahrzeuge auch auf der Fahrbahn gestanden. Diese wurden entsprechend verwarnt. Das absolute Halteverbot dort bezieht sich nämlich nur auf die Fahrbahn und nicht auf den Seitenstreifen. Ein Handlungsbedarf konnte derzeit nicht festgestellt werden. Nichtsdestotrotz behalten wir die Situation weiterhin im Blick und werden regelmäßige Kontrollen durchführen.
Anmerkung aus dem Ortsrat:
Trecker mit Anbaugeräten passen in den Straßen „Brandweg“ und „Trinkhorstweg“ nicht durch, wenn dort geparkt wird!
5.4 Bund fördert neue Bäume (AuSGeHeckT, 11.06.2025, TOP 4.7)
Seit Mitte August ist die halbe Stelle für das Förderprojekt „AuSGeHeckT“ besetzt. Die Kollegin ist derzeit noch mit den Vorbereitungen und dem organisatorischen rund um das Projekt beschäftigt. Sie wird im nächsten Jahr in die erste Sitzung des Ortsrates Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen kommen und alles vorstellen.
5.5 Brücke Berkefeldweg (11.06.2025, TOP 6.1)
-Zuständig für die Breite der Brücke Berkefeldweg ist der Maßnahmenträger, also die NLSTBV, welche die Ortsumgehung baut.
-Im vorgelagerten Verfahren wurden alle Beweggründe ausreichend beleuchtet und entsprechend bewertet. Die abschließende Bewertung aller einfließenden Faktoren, hat den Maßnahmenträger bestätigt diese Breite der Brücke fest zu legen und zu bauen.
-Diese Breiten sind nach eingehender Prüfung, im Planfeststellungsbeschluss so fest gesetzt.
-Die Freigabe der Durchfahrt unter der OU im Bereich Wittinger Straße ist nicht möglich, da die zulässige Höhe für den landwirtschaftlichen Verkehr die zulässige Durchfahrthöhe unter der Brücke übersteigt.
-Auch ist eine Sonderlösung für Einzelpersonen, oder Betriebe nicht angedacht.
5.6 Fahrradstraße Bostel – Celle (11.06.2025, TOP 6.3)
Die Lichtsignalanlage (LSA) in der Lachtehäuser Straße Höhe Altenhäger Kirchweg/Am Feuerwehrhaus befindet sich ununterbrochen in Betrieb, ohne Nachtabschaltung.
Anmerkung aus dem Ortsrat:
Die Lichtsignalanlage schaltet nachts ab!
Nachtrag zum Protokoll:
Die Fachverwaltung hat ihre Mitteilung korrigiert. Die Lichtsignalanlage ist nachts abgeschaltet (Mo-Sa 21:00 Uhr -05:30 Uhr aus; So und Feiertag 20:30 Uhr-08:30 Uhr aus).
Die Probleme mit der Detektorerfassung der Radfahrer, die aus dem Trinkhorstweg kommen werden noch überprüft.
