06.02.2025 - 6 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Vorwerk
- Gremium:
- Ortsrat Vorwerk
- Datum:
- Do., 06.02.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Containerstellplatz am Sportplatz – Freihalten des Einfahrtsbereich
Die Verwaltung berichtet, dass hinter den Containern ein Rückschnitt erfolgt sei und danach die Container weiter zum Zaun versetzt worden sind. Zudem sei ein Hinweisschild „Feuerwehrzufahrt“ auf einem Pfosten platziert worden.
b) Zugewachsene Laterne im Eselweg
Die Verwaltung trägt vor, dass hierfür die Stadtwerke Celle GmbH zuständig sind. Sie hätten den betreffenden Anlieger schon informiert und er wolle dies zeitnah erledigen.
c) Zugewachsene Laterne in der Straße „Zum Silbersee“ (im Bereich Haus Nr. 17)
Die Verwaltung informiert, dass in dem o. g. Bereich viel Rückschnitt vorgenommen worden sei. Dadurch sei das Lichtraumprofil verbessert worden.
d) Abgesackte Stein/Gehwegplatten in der „Ströherstraße“ (Haus Nr. 4 bis 6)
Die Verwaltung berichtet, dass dies zeitnah erledigt worden sei.
e) Aufstellen eines Pollers im Bereich des Karrenweges (hinter dem Schützenheim)
Die Verwaltung informiert, dass dieses Anliegen bereits zweimal schriftlich an die Verwaltung herangetragen worden sei. Sowohl der Fachdienst Straßenverkehr als auch der Bereich technische Dienste hätten sich mehrfach damit beschäftigt und diesen Bereich in Augenschein genommen. Nach straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten werde kein Bedarf gesehen, dort einen Poller zu setzen. Zudem seien Poller für einen Dauerbetrieb nicht geeignet, d. h. mehrfach am Tag herausnehmen und wieder einsetzen. Sie dienen vorrangig zum Absperren von Feuerwehrzufahrten. Herausnehmbare Poller würden sehr schnell entwendet bzw. verschwinden, wenn sie einer regelmäßigen Bedienung unterliegen. Offen liegende Hülsen würden dann einen Gefahrenpunkt darstellen, insbesondere für Kinder mit kleinen Füßen. Zudem wäre bei einem Poller der Wendebereich davor sehr klein, so dass die dortigen Bäume, Büsche und Randbereiche des Weges noch mehr belastet bzw. beschädigt werden, wenn Fahrzeuge auf engem Raum wenden müssen. Sollten Zufahrten der dortigen Anwohner zugeparkt werden oder sollte durch parkende Autos die Mindestbreite des Weges von 3,05 m unterschritten werden, könne Anzeige beim Landkreis Celle erstattet werden. Als Maßnahme werde demnächst ein Sackgassenschild im Bereich Bosteler Weg / Karrenweg installiert, um u. a. Ortsfremde davon abzuhalten, diesen Weg als Abkürzung zum Garßener Weg nutzen zu wollen.
Aus dem Ortsrat wird angemerkt, dass das Sackgassenschild begrüßt werde; dennoch hätte man sich die Pollerlösung gewünscht, um den dortigen Bereich zu entlasten. So bestehe nach wie vor die Gefahr, dass Nutzer des Schützenheimes dort wieder ihre Autos parken und es wieder zu unsäglichen Zuständen kommt.
