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ALLRIS - Auszug

12.02.2026 - 15 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 I der Stadt Cel...

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Wortprotokoll

Bürgermeisterin Fiß berichtet, sie sei von einer Bürgerin darauf hingewiesen worden, dass es bereits 1993 eine 4. Änderung des o. g. Bebauungsplanes gegeben hätte. Sie stellt weiterhin klar, dass es sich lediglich um drei Geschäfte und nicht um acht, wie von der Bürgerin genannt, handeln würde. Die Wohnungen, die seinerzeit gebaut wurden, seien sehr klein und deshalb würde es sich nicht um sozialen Wohnungsbau handeln. Dennoch gebe es diverse Bereiche in Vorwerk, in denen sozialer Wohnungsbau vorhanden ist (u. a. das Hochhaus, Himmelsberg, Nordfeld, Talweg). Der Ortsrat Vorwerk begrüßt es, wenn in den drei Geschäften Wohnraum geschaffen werde, denn längerer Leerstand sollte vermieden werden, da dies zu Vandalismus verleite. Weiterhin stellt sie klar, dass der Vorwerker Platz kein öffentlicher Platz mehr sei, denn die Wichmann-Gruppe habe diesen vor längerer Zeit käuflich erworben. Dennoch lasse der Eigentümer derzeit öffentlich Veranstaltungen zu. Abschließend bittet sie um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben.

 

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Danach entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 I  der Stadt Celle "Celle – Vorwerk/West" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.