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ALLRIS - Auszug

19.03.2026 - 19 Grundsatzbeschluss zum sogenannten Wohnungsbau...

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Wortprotokoll

Ratsherr Rentsch hebt hervor, dass der in Rede stehende Wohnungsbauturbo Bürokratie pur sei. Dadurch werde das Bauen nicht beschleunigt. Es gebe schon genug Regeln, die zu beachten sind. Man brauche kein Bundesgesetz, es würden die eigene B-Pläne usw. ausreichen, um die notwendigen Dinge vor Ort zu regeln. Aber das Gesetz sei nun mal da und der heutige Beschluss sei notwendig, um die Auswirkungen vor Ort einigermaßen abzumildern. Deshalb werde die SPD-Fraktion heute zustimmen.

 

Ratsherr Lapusch erklärt, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde. Jahrelange Versäumnisse beim Wohnungsbau und hohe Zuwanderung hätten diese Misere herbeigeführt. Dieser Turbo sei eher etwas für Großstädte, Celle sei dafür zu klein. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen seien für Celle völlig ausreichend. Man befürchte u. a. Bebauungen von Investoren ohne Bezug zum tatsächlichen Standort z. B. im Außenbereich auf der grünen Wiese. Die Befreiung von Bebauungsplänen, Abweichungen vom Einfügeerfordernis usw. würden ein großes Streitpotential beinhalten. Eine Grundflächenzahl von 0,6 sei sehr hoch angesetzt. In Celle werde für viel Geld entsiegelt, beim Turbo soll eine Bebauung von bis zu 60% der Grundfläche erlaubt sein. Aufstockungen um zwei Geschosse oder bis zu 7 m werden bei den betroffenen Nachbarn für viel Unmut sorgen. Der Wohnungsbauturbo habe nichts mit Bürokratieabbau zu tun, vielmehr sollen die Fehler damaligen Ampelkoalition vertuscht werden.

 

Ratsherr Fuchs schließt sich den Ausführungen von Herrn Rentsch an, dass diese Richtlinie nicht benötigt werde. Man müsse erstmal Investoren finden, die bauen wollen, doch das sei bei den derzeit steigenden Zinsen kaum vorstellbar. Ein Wohnungsbauturbo könne nicht helfen, wenn Investoren keine vernünftige Rendite erzielen können.

 

Beigeordneter Ohl führt aus, dass heute Leitlinien beschlossen werden sollen. Da frage er sich, ob dieser Wohnungsbauturbo dann noch wirksam sein werde.

 

Ratsherr Danner erklärt, dass man nicht so weit vorgreifen sollte, denn es gebe noch keine Durchführungsverordnung, wie dieses Gesetz umgesetzt werden soll. Es seien noch viele Fragen offen und im zuständigen Fachausschuss habe es auch konfuse Diskussionen gegeben. Man müsse hier nicht zwingend eine Vorreiterrolle einnehmen.

 

Ratsherr Trenkenschu zeigt sich verwundert von den Redebeiträgen der Ratsherren Rentsch und Fuchs, denn schließlich habe die Bundesregierung – bestehend aus CDU und SPD – dieses Gesetz verabschiedet. Wenn die beiden Ratsherren dieses Gesetz kritisieren, dann sollten sie heute dieser Vorlage auch nicht zustimmen.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann schlägt vor, dieses Thema zu vertagen, solange keine Durchführungsverordnung vorliegt. Seine Fraktion werde hier nicht zustimmen.

 

Auf die Frage des Ratsvorsitzenden, ob eine Vertagung Sinn mache, antwortet Stadtbaurätin Kuhls, dass dann die eigenen Rahmenbedingungen keine Wirksamkeit erlangen werden. Das Gesetz liege vor und ist von der Verwaltung anzuwenden. Wenn dann ein Bauantrag vorliegt, dann müsse die Verwaltung auf Grundlage dieses Gesetzes, das sehr viel Handlungsspielraum gebe, entscheiden. Hinzu komme, dass man jeden Bauantrag, der Bezug zum Bauturbo habe, dem Rat vorlegen müsse.

 

Beigeordnete Abenhausen äußert die Bitte, die anstehende Abstimmung digital vorzunehmen, damit das Abstimmverhalten im Rat nachvollziehbar ist. Der Ratsvorsitzende erklärt, dass er dies eh so vorgesehen habe.

 

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Nach dem Ende der Aussprache entscheidet der Rat mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und acht Enthaltungen wie folgt: 

 

  1. Der Rat der Stadt Celle stimmt den Leitlinien für die Zulässigkeit von Vorhaben im Wohnungsbauturbo (siehe Punkt 1 der o. g. Vorlage: Grundsätze der Anwendbarkeit) zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Celle stimmt dem Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren der Gemeinde (siehe Punkt 2 der o. g. Vorlage:  Abschichtung der Zustimmung der Gemeinde) zu.
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Anlagen zur Vorlage