Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

19.03.2026 - 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 der Stad...

Reduzieren

Der Rat entscheidet einstimmig wie folgt:

 

  1. Über die vorgebrachten Anregungen zum erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 Wce „Nahversorgungszentrum Hannoversche Heerstraße Süd“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 34 Wce „Nahversorgungszentrum Hannoversche Heerstraße Süd“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage