29.01.2026 - 3 Beschluss über die Ergebnisse der Vorbereitende...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 29.01.2026
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Wortprotokoll
Das Büro planlokal, Dortmund erläutert ausführlich das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung (VU) sowie den Vorschlag zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK). Darauf hingewiesen werden müsse, dass man sich in einem frühen Planungsprozess befinde, in dem wesentlich Grundlagen z.B. zu Altlasten, Verkehrswerten, Abbruchkosten etc. noch nicht vorlägen und dass es nicht zum Inhalt der VU gehöre, die Gebäudenachnutzung auf dem Areal im Detail zu planen.
In der anschließenden Aussprache äußert der Ortsrat Klein Hehlen zunächst seine Zufriedenheit zum schnellen Vorgehen der Verwaltung und zu den Ergebnissen. Auf die ergänzende Bitte, den Beschluss des Ortsrates zum Erhalt der städtebaulichen Struktur im ISEK und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen, teilt die Verwaltung mit, dass dieser erst in nachfolgenden Prozessen als Stellungnahme einfließen werde, da diese Inhalte nicht Bestandteil des laufenden Verfahrensschritts seien.
Der OR regt weiter an, im Gebiet einen Standort für eine Jugendherberge vorzusehen. Ebenso bestehe im Ortsteil der Bedarf an altersgerechten Wohnanlagen. Darüber hinaus wird angefragt, ob die kommunale Wärmeplanung in der Entwicklung des Areals mit betrachtet werde. Die Verwaltung bejaht dies.
Die Frage aus dem Ortsrat, ob die Ergebnisse der Altlastensondierung Einfluss auf den Preis hätten wird verwaltungsseitig bejaht. Es sei derzeit offen, ob Huber, die Stadt oder Investoren das Areal entwickeln werden.
Zur Nachfrage aus dem Ortsrat, weshalb die Dreiecksfläche an der Einmündung Petersburgstraße /Alter Bremer Weg mit in den Vorschlag zur Abgrenzung des Stadtumbaugebiete einbezogen worden sei, führt die Verwaltung aus, dass die Gründe hierfür in der dortigen unübersichtlichen Fuß-, Rad- und Schulwegbeziehungen lägen.
Auf die Frage, ob es geplant sei, Bestandgebäude unter Denkmalschutz zu stellen, teilt die Stadtbaurätin mit, dass der Verwaltung derzeit keine Anhaltspunkte dafür bekannt seien.
Aus dem Ortsrat wird angefragt, ob in der Entwicklung Einfluss auf die Sozialstruktur genommen werden könne, zumal der VU zu entnehmen sei, dass der Anteil des geförderten Wohnungsbaus etwa 18 % betragen solle. Ergänzend wird hierzu darauf hingewiesen dass in den nächsten Jahren ohnehin altersbedingt erhebliche Veränderungen zu erwarten seien. Das Planungsbüro führt hierzu aus, das im Prozess Möglichkeiten der Steuerung gegeben seien, vor allem auch, indem ausreichend Begegnung von Alteingesessenen ermöglicht werde.
Die SPD-Fraktion im Ausschuss teilt mit, dass sie der Vorlage zustimmen werde, bittet ergänzend aber um Auskunft, wann zum Verfahren Zahlen im Haushalt ablesbar sein werden. Weiter wird ein Vergleich zur Situation Hohe Wende gezogen und nachgefragt, ob ein ähnliches Szenario hier auch drohe. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Areale und Situationen nicht vergleichbar seien. Da das Huber-Areal kleiner und integrierter sei, könne eher ein Vergleich zur Entwicklung der Allerinsel gezogen werden. Zahlen werde man in den Haushalt einstellen, sobald diese sich aus dem weiteren Vorgehen belastbar darstellen ließen und haushaltsrelevant würden.
Auf einstimmigen Beschluss wird die Sitzung von 18:03 bis 18:17 Uhr für Bürgerfragen zu diesem Tagesordnungspunkt unterbrochen.
Seitens der Zuhörerinnen und Zuhörer werden folgende Bürgerfragen gestellt:
- Haben die Ergebnisse der Altlastenuntersuchungen Auswirkungen auf den Bodenrichtwert der Nachbarbebauung und werden diese Ergebnisse bekanntgegeben?
- Ist eine Entwicklung durch mehrere Investoren denkbar? Dies wird seitens der Verwaltung bejaht.
- Werden durch einen Nahversorger auf dem Areal die vorhandenen Märkte (Zugbrückenstraße) gefährdet? Derzeit liegen dazu keine Kenntnisse vor.
- Es sei davon auszugehen, dass Otto Haesler auf dem Areal gewirkt habe. Dies ließe sich an zwei Gebäuden ablesen (Feuerwache + Verwaltungsgebäude). Daher werde angefragt, ob hierzu bereits vertiefende Untersuchungen erfolgt seien? Die Verwaltung dankt für diesen Hinweis. Dies werde im weiteren Verfahren zu prüfen sein.
- Wird eine Abschirmung des Bahnlärms erfolgen? Die Verwaltung weit darauf hin, dass im weiteren Planungsprozess entsprechende Gutachten zu beauftragen sein werden.
Begrüßt wird zudem, dass die Siedlungsstruktur erhalten werden solle.
Im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung gibt der Ausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Celle beschließt wie folgt:
- Das Ergebnis der VU (Anlage 1) inkl. Anhang (Anlage 3) gem. § 141 Baugesetzbuch wird beschlossen.
- Das Ergebnis des ISEK (Anlage 2) wird beschlossen.
- Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 4) wird beschlossen.
- Vorbehaltlich einer Programmaufnahme werden die zur Gegenfinanzierung der Bund/Land-Mittel erforderlichen städtischen Eigenanteile sowie die anfallenden nicht förderfähigen Kosten langfristig im Haushalt bereitgestellt.
- Das Fördergebiet wird als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b) und d) BauGB in der in Anlage 5 dargestellten Abgrenzung beschlossen.
- Die Stadtumbausatzung (Anlage 6) für das Stadtumbaugebiet „huber-Areal und angrenzende Bereiche“ wird beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Programmanmeldeunterlagen für das Förderprogram „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ des Stadtumbaugebietes vorzubereiten und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzureichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeiten zu lassen.
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Auch der Ortsrat Klein Hehlen empfiehlt einstimmig die oben aufgeführte Beschlussempfehlung.
Ende der gemeinsamen Sitzung zu TOP 3, öffentlicher Teil: 18:18 Uhr
In der Sitzungsunterbrechung von 18:19 bis 18:22 Uhr verlassen der Ortsrat Klein Hehlen sowie 32 Zuhörinnen und Zuhörer den Raum.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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103,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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919,3 kB
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