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ALLRIS - Auszug

29.01.2026 - 8 Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Celle "Gebiet zw...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Der Ausschuss bemängelt in diesem Zusammenhang die Menge der für diese Sitzung zu lesenden Unterlagen (mehr als 500 Seiten Papier). Die Verwaltung weist daraufhin, dass dies sich auch in Zukunft auf Grund der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben bspw. zu Umweltberichten etc. nicht verändern ließe.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss, ob in diesem Gebiet künftig jegliches Bauen ohne Einschränkungen möglich sei, verweist die Verwaltung auf § 34 BauGB, der hier auf Bauvorhaben anzuwenden sei.

 

Nach kurzer Aussprache gibt der Ausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

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Dem Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gebiet zwischen der geplanten Nordtangente, der Straße Tribunalgarten, der Straße Gartenweg, der Randbebauung Hartzerstraße und der Harburger Straße" sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage