11.03.2026 - 6.1 Digitalisierung von Verwaltungsleistungen - Sac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 11.03.2026
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat I
Wortprotokoll
Frau Festersen erläutert den aktuellen Stand zur Digitalisierung.
Herr Falkenhagen fragt, was in „Abhängigkeit zum Fachverfahren“ bzw. „abgeschlossene Arbeit“ bedeute.
Frau Festersen erklärt darauf, dass in dieser Phase oft noch Abstimmungen mit den Anbietern der Fachverfahren laufen, da nicht immer eine standardisierte Schnittstelle vorliegen würde.
Zudem fragt Frau Kämpfert was mit dem Punkt „Tätigkeitserlaubnis“ gemeint sei.
Frau Festersen sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.
Ergänzung: Die OZG-Leistung „Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis“ wird im OZG-Umsetzungskatalog wie folgt erläutert: „Tätigkeiten mit bestimmten Merkmalen bzw. möglichen Auswirkungen für die Öffentlichkeit oder betroffene Arbeitnehmende bedürfen einer Tätigkeitsanzeige bzw. -erlaubnis. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten mit Krankheitserregern, biologischen Arbeitsstoffen sowie Gefahrstoffen. Eine Anzeige ist u. a. weiterhin notwendig für das Verbringen von Waffen und Munition, den Betrieb von Schießstätten, die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung und die Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen. Die OZG-Leistung ist besonders durch den großen Umfang und der Heterogenität der Leistungen und Rechtsgrundlagen geprägt.“ Dieses Cluster umfasst aktuell 234 einzelne Verwaltungsleistungen.
Herr Brammer fragt darauf nach was sich hinter dem Punkt der „Verpflichtungserklärungen“ verbirgt.
Diese Frage wird ebenfalls über das Protokoll beantwortet.
Ergänzung: Die OZG-Leistung „Verpflichtungserklärung“ wird im OZG-Umsetzungskatalog wie folgt erläutert: „Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann die Verpflichtungs-geberin oder der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt eines Drittstaatsangehörigen absichern. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht dem Drittstaatsangehörigen so den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. eines Schengenvisums. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbaren Verpflichtungen der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers gegenüber dem Drittstaatsangehörigen. Stattdessen eröffnet die Verpflichtungserklärung staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebens-unterhalt der Ausländerin oder des Ausländers aufgewendet werden müssen, bspw. für die Versorgung mit Wohnraum sowie die Versorgung im Krankheitsfalle oder bei Pflegebedürftigkeit. Die Gültigkeitsdauer der Verpflichtungserklärung ist auf fünf Jahre begrenzt, wobei der Zeitraum mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise der Ausländerin oder des Ausländers beginnt. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Die Verpflichtungserklärung wird je nach Wohnsitz der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslands-vertretung abgegeben.“ Dieses Cluster umfasst aktuell eine einzelne Verwaltungsleistung.
Außerdem fragt Herr Falkenhagen, welche Situation mit dem „Go-Live“ in Kraft trete und welche positiven Auswirkungen dies auf die Verwaltung habe.
Frau Festersen erklärt daraufhin, dass die Bürger ab diesem Zeitpunkt den Antrag digital nutzen könnten. Die Daten würden durch die Bürger direkt ins System eingepflegt werden, was den manuellen Aufwand zur Eingabe der Daten reduzieren würde.
Herr Falkenhagen wünsche sich, dass die Fortschritte und positiven Merkmale der Digitalisierung durch die Verwaltung weiter herausgestellt werden sollten. Herr Brammer schlägt daraufhin vor, man könnte Kennzahlen einführen, um den aktuellen Stand zu messen. Beispielsweise könnte der Papierverbrauch als Kennzahl nützlich sein. Herr Espe ergänzt, dass der Anteil digitaler bzw. analoger Nutzungen einer Verwaltungsleistung eine geeignete Mess-größe darstellen könnte.
Weiterhin fragt Herr Taubenheim, ob es angedacht sei in der Zukunft auch Gebührenbescheide digital zu versenden und Herr Brammer, ob sich die Kapazität des DMS noch erweitern lasse um der stetig steigenden Datenmenge gerecht zu werden. Frau Festersen erklärt, es sei in der Zukunft angedacht auch Bescheide digital zu versenden. Aktuell sei dies jedoch technisch noch nicht möglich, da insbesondere eine gesicherte Kommunikation mit geeigneten „Posteingängen“ beim Bescheidempfänger elementar sei. Zudem sei die Kapazität des DMS bedarfsgerecht erweiterbar.
Des Weiteren bittet Herr Falkenhagen deutsche Begriffe für die Systeme der Verwaltung zu etablieren. Die ältere Generation könnte wenig mit Begriffen wie „Voicebot“ oder „Chatbot“ anfangen. Herr Brammer argumentierte daraufhin, dass die Übersetzung der englischen Be-griffe ins Deutsche für noch mehr Verwirrung sorgen würde und durch sie deutlich werde, dass es sich um digitale Sachverhalte handle.
Zudem bat Herr Falkenhagen eine Prognose abzugeben, wann die Stadt Celle alle Prozesse digitalisiert hat. Darauf erklärt Frau Festersen, dass die Digitalisierung ein lebendiger Prozess und fortlaufender Prozess sei und die Entwicklung immer weiter gehen werde.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
781,3 kB
|
