Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

11.02.2026 - 12 Mitteilungen der Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

12.1 Sachstandsbericht „Neubau Grundschule“

Die Entwürfe der neuen Grundschulen sollen am 12.03.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (ASBL) von Goldbeck vorgestellt werden. Der Ortsrat Garßen (und für die GS Waldweg der Ortsrat Neuenhäusen) werden zum ASBL eingeladen, bei der die Planungen vorgestellt werden und Fragen gestellt werden können. Daher wird die Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt nicht bearbeitet.

 

12.2 Sachstandsbericht zur Nachnutzung des bisherigen Grundschulkomplexes an der Alvernschen Straße

-Wird die Lebenshilfe einen Teil des Gebäudekomplexes übernehmen?

-Was geschieht dann mit den von der Lebenshilfe ggf. nicht benötigten Gebäudeteilen?

-Inwieweit kann die Stadt Celle verlässlich Einfluss auf deren künftige Nutzung nehmen?

-Ein Abriss der ortsbildprägenden ältesten Gebäudeteile an der Alvernschen Straße (1923) stünde nicht im Einklang mit der Umgebung im alten Ortskern.

 

Über die weitere Nutzung ist noch nicht entschieden worden. Da das Objekt im Eigentum der Stadt Celle liegt, ist der Einfluss auf die zukünftige Nutzung groß.

 

12.3 Sachstandsbericht zur Bauleitplanung des REWE Neubaus

Wann ist die offizielle Einbeziehung des Ortsrates geplant?

 

Die Anhörung des Ortsrates erfolgt nach § 94 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) spätestens nach Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Üblicherweise wird die Anhörung in zeitlichem Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Der genaue Zeitpunkt steht zurzeit noch nicht fest.

 

Anmerkung aus dem Ortsrat:

Ortsratsmitglied Bischoff und Ortsbürgermeister Reimchen teilen dazu mit, dass das Verfahren noch dauern werde.

 

 

12.4 Wie geht es in punkto „Wertstoffcontainer“ in den Ortsteilen weiter?

Insbesondere zur Altkleidersammlung? Der momentane „Status quo“ führt u. a. hier in Garßen bereits zu erheblicher Vermüllung rund. um die wenigen Container, die noch auf Privatgrundstücken stehen. Beispiel: REWE-Parkplatz!

 

Es gibt bis dato keine Interessenten, die künftig öffentliche Flächen zur gewerblichen Alttextilsammlung nutzen möchten. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle betreibt als Entsorgungsträger kostenlose Annahmestellen für Altkleider an allen seinen Entsorgungsanlagen. Prognosen über sonstige derartige Angebote können nicht getroffen werden.

 

12.5 Verkehrsberuhigung Garßener Feldweg und Weg zwischen Beukenbuch und Hamburger Weg (TOP 14.1 vom 15.10.2025)

Bei den genannten Straßen handelt es sich um öffentlich gewidmete Verkehrsflächen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Eine Sperrung für Kraftfahrzeuge käme nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage in Betracht. Der Verwaltung sind solche Gründe für diesen Bereich nicht bekannt, sodass eine Einschränkung der Nutzung rechtlich nicht gerechtfertigt ist.

 

12.6 Rechtsabbieger von Kurve Garßloh in Hartsteinwerk (TOP 14.2 vom 15.10.2025)

Die bestehende Verkehrsführung ist straßenverkehrsrechtlich eindeutig geregelt und berücksichtigt örtliche Zwänge (Baumschutz). Für den aus Norden (Neubaugebiet) kommenden Wartepflichtigen Verkehr besteht zwischen den Einengungen im öffentlichen Straßenraum die Möglichkeit, bei Gegenverkehr anzuhalten und die Begegnung abzuwarten. Das Ausweichen des von Süden (Garßloh) kommenden bevorrechtigten Verkehrs auf dem Privatgrundstück ist hingegen nicht vorgesehen. Weitere straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

 

12.7 Abbiegesituation Wittenbergstraße Richtung Garßloh (TOP 14.3 vom 15.10.2025)

Die Annahme, dass die Radfahrer aus der Wittenbergstraße kommend an der Einmündung Garßloh Vorfahrt haben, ist unzutreffend. Die Wittenbergstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, sodass alle Verkehrsteilnehmer beim Einfahren in die Straße Garßloh wartepflichtig sind. Dies gilt unabhängig davon, dass die Wittenbergstraße als Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist. Eine Vorfahrtsregelung zugunsten des Radverkehrs besteht hier nicht.

 

12.8 Parksituation Felgnwerk (TOP 14.5 vom 15.10.2025

An der genannten Örtlichkeit befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg, auf dem das Halten und Parken unzulässig ist. Entsprechend besteht dort bereits eine klare straßenverkehrsrechtliche Regelung. Der Bereich wird im Rahmen der allgemeinen Kontrollen mit einbezogen. Sofern Verstöße festgestellt werden, werden diese verfolgt und geahndet

 

12.9 Geschwindigkeitsüberprüfungen Alvernsche Straße Höhe Friedhof (TOP 14.8 vom 15.10.2025)

Die Bitte wurde an die zuständigen Behörden des Landkreises Celle und der Polizei weitergegeben.