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ALLRIS - Auszug

10.03.2026 - 22 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1. Antrag Temporeduzierung Steinbecksweg (TOP 19)

Antwort:

Außerorts gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Im vorliegenden Abschnitt wurde die zulässige Geschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits auf 70 km/h herabgesetzt.

 

Eine weitergehende Reduzierung auf 50 km/h kommt nach Straßenverkehrs-Ordnung nur in Betracht, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Straßenbenutzung deutlich übersteigt. Das erhöhte Verkehrsaufkommen am Steinbecksweg begründet eine solche besondere Gefahrenlage rechtlich nicht. Eine unfallauffällige Situation, die eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erforderlich machen würde, ist in diesem Bereich nach derzeitigem Kenntnisstand, insbesondere im Hinblick auf die vorhandene Linksabbiegerspur und die gute Sicht, nicht festzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h im Bereich der Einmündung Steinbecksweg straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig.

 

Ortsratsmitglied Ceyp merkt an, die Beantwortung klinge nach einer Aussage der Stadtverwaltung und fragte an, ob nicht weiter bei der Landesbehörde nachgefragt worden sei.

Die Verwaltung informiert, dass es von Landesbehörde noch keine Rückmeldung gebe.

 

2. Antrag B-Plan Hubergroup – Leitlinien zur Entwicklung (TOP 17)

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Beschluss zur Einleitung der Bauleitplanverfahren mit der städtebaulichen Zielstellung gefasst, dass das neu entstehende Quartier Bezug auf die umliegende Bebauung nimmt, aber einen eigenen Maßstab und ein angemessenes Dichtemaß findet (vgl. BV/0156/24).

 

Die Festlegung weiterer planerischer Leitlinien wie die Art und das Maß der baulichen Nutzung ohne ein bestehendes städtebauliches Konzept ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Der Immobilienmarkt steht derzeit vor großen Herausforderungen. Investitionen werden nur zurückhaltend tätig. Um die Stadt in eine günstige Ausgangssituation bei der Suche nach einem geeigneten Investor zu versetzen, sollten ausreichende Spielräume offen gehalten werden. Auf diesem Wege kann mit potenziellen Investoren gemeinsam ein städtebaulich verträgliches und wirtschaftlich tragbares Konzept erarbeitet werden.

 

Die Stadt hat dabei weiterhin die Planungshoheit und dementsprechende Einflussnahmemöglichkeiten auf das planerische Konzept. Die von der antragsstellenden Fraktion vorgeschlagenen planungsrechtlichen Leitlinien werden in die bauleitplanerische Abwägung eingestellt.

 

3. Antrag Sanierung Zugbrückenstraße mit kommunaler Wärmeplanung (TOP 21)

Antwort:

Der Ausschuss nimmt den Antrag des Ortsrates Klein Hehlen zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung wird die Ergebnisse der bereits laufenden integrativen Planungsprozesse zur grundhaften Sanierung der Zugbrückenstraße – insbesondere im Hinblick auf Aspekte der kommunalen Wärmeplanung – im weiteren Planungsverlauf vorstellen und transparent machen.

Die Prüfung der Einbindung eines kalten Nahwärmenetzes im Zuge der Sanierung der Zugbrückenstraße ist bereits Bestandteil der laufenden Planungsüberlegungen. Die Verwaltung steht hierzu im engen Austausch mit den zuständigen Fachbereichen und wird die Ergebnisse im weiteren Planungsverlauf vorstellen.

Der Antrag des Ortsrates Klein Hehlen bestätigt damit die bereits eingeschlagene Richtung der Verwaltung und unterstreicht die Bedeutung einer vorausschauenden Infrastrukturplanung.

 

Die Verwaltung merkt dazu an, dass die Planung gestartet sei. Bedarfe/Belange (auch aus dem Ortsrat wurden gesammelt und eine Beteiligung erfolgt. Die Planung erfolgt in 2026. Ob in nächster Sitzung jemand aus Tiefbau dabei ist, sei fraglich, da noch keine Ergebnisse vorliegen könnten. Vom Ortsrat seien auch schon Anmerkungen (Schulwegsicherheit usw.) geäußert worden.

Ortsbürgermeisterin Abenhausen informiert, dass Frau Kuhls von ihr (vor etwa 2 Jahren) eine nicht repräsentative Umfrage angefordert habe.

 

4. Antrag Erneuerung der Bepflanzung Westmarkt (TOP 22)

23.12.2025: Die drei großen Beete am Westmarkt zur Witzlebenstraße könnten sich als Standorte für Baumpflanzungen eignen (abhängig von Leitungen etc.). FD 67 wird dieses prüfen. Falls dort Bäume gepflanzt werden, müsste auch die Bepflanzung der Baumscheiben erneuert werden.

05.03.2026: Prinzipiell eignen sich die Beete für Baumpflanzungen. In einem Beet steht jedoch noch eine schöne Felsenbirne, die wir ungern roden würden. Wir werden die Beete daher erstmal einheitlich gestalten, mit 7 Felsenbirnen ergänzen (Großsträucher) und die Beete dann mit Blumenwiese einsäen. Die Pflanzen kommen Ende März., dann wird gepflanzt.

 

5. Wann wird der Müllbehälter vom Spielplatz Zugbrückenstraße an die LEADER-Bänke in der Zugbrückenstraße umgesetzt? Klagen von Anwohnern über Vermüllung.

Antwort:

Die Umsetzung ist weiterhin geplant. Ein Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Hält der Ortsrat wegen des Ausbaus der Zugbrückenstraße daran fest?

Ortsbürgermeisterin Abenhausen informiert, dass ein Mülleimer dort sehr sinnvoll wäre und daran weiterhin festgehalten werde.

 

6. Was ist mit den angeregten Aufpflasterungen Beeke/Berlinstraße am Beginn der 30er Zone?

Antwort letzte Sitzung:

Die Verwaltung wird diese Anfrage in die Bewertung im Rahmen der Schulwegsicherheit mit in die Verkehrssicherheitskommission mitnehmen. Aktuell liegt hier kein Unfallschwerpunkt vor. Im Rahmen der präventiven Verkehrsraumgestaltung ist eine genaue Betrachtung vorgesehen.

Die Verwaltung informiert, dass derzeit kein weiterer Sachstand vorliegt.

 

7. Ist zu erwarten, dass der Vorwerker Bachs sich aufgrund des Baus/der Erweiterung der B3 wieder automatisch renaturiert? In der Erweiterung der B3 hieß es damals, dass in den Vorwerker Bach entwässert werden sollte. Ist das weiterhin angedacht? Wie ist hierzu der zeitliche Ablauf/Plan?

Antwort:

Die Maßnahmen am Vorwerker Bach im Rahmen des Ausbaus der B3 OU Nordteil beschränken sich auf die Herstellung eines Brückenbauwerkes und die Einleitung von Niederschlagswassers. Die Drosselung und Vorklärung von Niederschlagswassereinleitungen stellen dabei sicher, dass mit dem Vorhaben kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot und keine Vereitelung möglicher Entwicklungsgebote im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie verbunden ist.

Das größte Defizit des Vorwerker Baches in Bezug auf die Erreichung eines guten ökologischen Zustands stellt der nicht ausreichende Wasserabfluss dar. Das Gewässer fällt streckenweise regelmäßig bei fehlenden Niederschlägen trocken. Die geplante Einleitung von Niederschlagswasser durch die neue B3 OU in einem Umfang von durchschnittlich 3,1 l/s führt zwar zu einer dauerhaften Erhöhung des Wasserabflusses im Vorwerker Bach, wird aber ein Trockenfallen in anhaltenden Trockenzeiten nicht verhindern können.

Aus wasserbehördlicher Sicht ist deshalb nicht zu erwarten, dass sich das Gewässer automatisch renaturiert.

Über den zeitlichen Ablauf kann von dieser Seite leider keine Aussage getroffen werden.

 

8. Frau Graap bittet darum, die Anschlussbefestigung der sanierten Brücke am Festplatz Klein Hehlen zu überprüfen und ggf. den Boden auszubessern. „Radfahrer würden regelmäßig im weichen Sand hängen bleiben“

Die Verwaltung informiert, sie habe nachgefragt und die Mitteilung erhalten, dass zeitnah angeschaut werde.

 

9. Frau Graap bittet darum, die Baumstämme am Spielplatz Kaninchengarten auszutauschen. Die dort vorhandenen seien abgängig und dienen nicht nur der Einfriedung, sondern auch als Balancierelement für Kinder.

Die Verwaltung berichtet, auch diese Angelegenheit wird demnächst angeschaut (Baumstämme oder Natursteine).

 

10. Herr Ceyp bittet um Prüfung, ob der Stromanschluss am Festplatz Klein Hehlen von einer mobilen Säule in einen festen/stationären Stromanschluss umgewandelt werden könnte. Die Kosten für den mobilen Anschluss belaufen sich bei jeder Veranstaltung auf mindestens 1.000 €. Dies käme den Veranstaltern (Burgenland, Piratenland, Dinoland, Schützenfeste und was da noch so stattfindet) zugute und würde sich nach wenigen Veranstaltungen bereits rentieren. Er empfiehlt den festen Standort am Hang zur Straße, um diesen ggf. vor Hochwasser zu schützen.

Antwort:

Nach eingehender fachlicher Prüfung wird von einer Umsetzung absehen. Die Gründe hierfür sind:

  • Bedarfsgerechte Versorgung durch mobile Anlagen: Bisher wird zu jeder Veranstaltung ein mobiler Stromkasten durch den Veranstalter beantragt und genutzt. Dieser kann individuell auf die jeweilige Leistungsanforderung angepasst werden. Die Kosten hierfür trägt der jeweilige Veranstalter, sodass keine dauerhafte Belastung für den städtischen Haushalt entsteht.
  • Hohe Investitions- und Folgekosten für die Stadt: Ein stationärer Stromanschluss würde einmalige Investitionskosten von rund 15.000 € verursachen. Hinzu kämen jährliche Unterhaltungskosten von ca. 500–800 €, die dauerhaft durch die Stadt zu tragen wären. Lediglich der Verbrauch könnte den Veranstaltern weiterberechnet werden.
  • Geringe Veranstaltungsfrequenz und unterschiedliche Anforderungen: Der Festplatz wird im Schnitt nur für 1–2 Veranstaltungen pro Jahr genutzt, maximal drei. Zudem unterscheiden sich die Leistungsanforderungen erheblich. Ein stationärer Kasten könnte daher entweder zu klein oder überdimensioniert sein und wäre technisch nicht flexibel genug, um beide Bedarfe zuverlässig abzudecken.