24.06.2015 - 11 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Hehlentor
- Gremium:
- Ortsrat Hehlentor
- Datum:
- Mi., 24.06.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Clemens-Cassel-Straße - Wiederherstellung des Behindertenplatzes an der westlichen Seite zwischen Spangenbergstraße und Hebbelerstraße:
Gerade bei dem dortigen Parkdruck sollte eine einschränkende Ausweisung als Schwerbehindertenparkplatz unterbleiben, wenn nicht auch ein expliziter, allgemeiner Bedarf daran vorhanden ist. Dieser wird bislang in dem Wohngebiet nicht gesehen. Es wurde auch kein Bedarf geltend gemacht.
Clemens-Cassel-Straße - Kontrollfrequenz der Überwachung des ruhenden Verkehrs:
Der Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs hat wegen des Gehwegparkens eine Mitteilung erhalten. Seit Ostern wird häufiger kontrolliert und Knöllchen verteilt.
Hebbelerstraße - Einseitig Parkverbot:
Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Parken an engen Stellen. Laut aktueller Rechtsprechung ist eine Stelle dann eng, wenn sie weniger als 3,05 m breit ist. In der Hebbelerstraße ist somit auf Grund ihrer geringen Breite ein gesetzliches Haltverbot bei vermutlich jedem mehrspurigen Kraftfahrzeug gegeben. Wenn nun die eine Seite beschildert wird, suggeriert man, dass es auf der anderen Seite rechtmäßig wäre zu parken. Das wäre ein Irrtum. Im Übrigen sollen gesetzliche Haltverbote nicht mit Verkehrszeichen wiederholt werden.
Hebbelerstraße - Ergänzendes Zusatzschild „keine Wendemöglichkeit“:
Die Straßenverkehrsbehörde war vor Ort. An der Einfahrt zur Hebbelerstraße steht rechts ein Sackgassenschild. Die Straße ist bereits hinreichend gekennzeichnet.
Hebbelerstraße – Entwidmung und Umwandlung in eine Privatstraße:
Aus rechtlichen Gründen ist eine Entwidmung nicht möglich, da u. a. die Erschließung der Grundstücke nicht mehr gesichert sei.
Ecke Am Wasserturm/Lüneburger Straße - Verlegung des Tempo 30-Schildes:
Die Verkehrsbehörde kann dieses nach eigenen Fahrversuchen nicht bestätigen. Das Schild ist aus hiesiger Sicht gut zu erkennen. Die Anregung wird aber in die Verkehrssicherheitskommission gegeben, um eine weitere Meinung einzuholen.
Verbindungsweg zwischen Schlepegrellstraße und Wittinger Straße:
Die Verwaltung ist dem Hinweis nachgegangen. Ortsratsmitglied Kollster hat Recht, da fehlt ein Schild. Eigentlich sollte an der Ecke Wittinger Straße ein 30er Zonen-Schild stehen. Es ist zu vermuten, dass dieses den dortigen Bauarbeiten zu Opfer gefallen ist. Eine neue Aufstellung erfolgt.
Schlepegrellstraße – Ausbesserungsarbeiten:
In der Sitzung am 22.10.2014 informierte die Verwaltung über die Investitionen im Ortsteil des Jahrs 2015 zur Aussprache des Ortsrats. Laut Fachverwaltung sind keine Ausbesserungsarbeiten in 2015 geplant, nur Deckschichterneuerung im Wachtelweg.
Andere Straßen im Stadtgebiet sind laut Straßenausbaukataster in einem erheblich schlechteren Zustand. Die Vorbereitungen zur Maßnahmenplanung 2016 beginnen demnächst.
Parksituation AKH/auswärtige Taxis:
Die Darstellung eines Anwohners aus dem Gebiet des AKH, auswärtige Taxis parken überall, auch in privaten Stellplatzeinfahrten, und die Fahrer, die ihre Gäste zur Behandlung begleiten, würden seitens der Außendienstmitarbeiter der Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht als ordnungswidrig aufgeschrieben und mit einem Knöllchen belegt, weil die Knöllchen nach eine Rüge des Fahrers ohnehin im Rathaus durch den Innendienst storniert würden, entbehrt jeglicher Grundlage. Sie werden nicht besser gestellt als jeder andere Verkehrsteilnehmer, dem ein Verstoß zur Last gelegt wird.
Linksabbieger zur Braunhirschstraße:
Bei der an der Lichtsignalanlage (LSA) Georg-WiIhelm-Straße Höhe Braunhirschstraße eingesetzten Verkehrstechnik handelt es sich um eine reine Fußgänger-LSA. Die vom Ortsrat Hehlentor vorgeschlagene Signalisierung der Linksabbieger in die Braunhirschstraße mittels „grünem Linksabbiegerpfeil” setzt eine Vollsignalisierung des gesamten Knotens einschließlich Einmündung Wasserturm voraus. Die Einrichtung eines Diagonalgrünpfeils ist daher hier weder möglich noch zwingend erforderlich. Die Braunhirschstraße ist in der Wegweisung lediglich für die Anfahrt zum AKH aus Richtung Norden vorgesehen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer Richtung Zentrum oder in das übrige übergeordnete Netz können über die Georg-Wilhelm-Straße bis zur Harburger Straße fahren. Hier ist im Kreuzungsbereich das gesicherte Linksabbiegen möglich.
Umsetzung des auf dem Spielplatz Hodenbergstraße vorhandenen Spielgeräts auf den Spielplatz Haeslerstraße und damit Verbleib im Ortsteil:
Die Einpunkt-Schaukel könnte gut umgesetzt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass der Ausleger noch intakt ist, ansonsten wird eine ersatzlose Entsorgung vorgenommen.
Grünanlage zwischen Wittinger Straße und Aller östlich des Torplatzes:
Zur Wegeverbindung Torplatz bis zur Pfennigbrücke fehlen zwei Grundstücke oder ein Steg entlang der Aller, folglich wird diese Grünanlage wenig genutzt. Bedarfsorientiert ist der Pflegeaufwand in diesem Bereich minimal.
Rasenfläche unterhalb der Sitzsteine am Nordufer der Aller – Mähtermine:
In diesem Bereich gab es starke Zuwächse im letzten Jahr, daher auch die verschiedenen Termine für Pflege- und Mäharbeiten. Bei der Wiese handelt es sich um eine Ein- bis zweischürige Wiese, die Mähtermine richten sich nach den zeitlichen Möglichkeiten der laufenden Unterhaltungsarbeiten.
Grünanlage Harburger Straße (ehem. Hehlentorfriedhof) - Reinigung der Grabplatten:
Die Grabplatten werden je nach verfügbaren Einsatzkräften regelmäßig von den Folgen der Witterung und Moosbildung gereinigt. Bislang wurde mit einem Aufwand von 14.000€ annähernd ein Drittel aller Grabplatten, vorwiegend im östlichen Teil, gereinigt und ausgebessert.
Grünanlage Harburger Straße - Beseitigung der Graffitikunst an der Gedenkstätte:
Die Schnellig- und Häufigkeit des erneuten Auftrags von Tags und anderer Spraykunst nach fertiggestellter Beseitigung rechtfertigt nicht mehr den teuren Malereinsatz für das Abwaschen und Auftragen des neuen Graffitischutzanstrichs. Ein nachhaltig wirksames Schutzmittel ist nach wie vor nicht erhältlich. Eine Entscheidung über die dauerhafte Verwendung/Gestaltung der Gedenkstätte ist noch nicht getroffen. Professionelle Graffttikunst sei nur eine der denkbaren Varianten.
