23.03.2015 - 9 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mo., 23.03.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:06
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. Ertüchtigung des Fuß- und Radweges zwischen Wederweg und Im Werder – Antrag der SPD im Ortsrat vom 12.10.2014 (TOP 4 am 23.10.2014)
In der letzten Sitzung ist die Verwaltung darum gebeten worden, die nachfolgend aufgeführten Fragen zu beantworten:
- Handelt es sich um einen offiziellen Weg und befinden sich dort offizielle, von Seiten der Stadtverwaltung aufgestellte, Schilder? Wie verhält es sich mit den rechtlichen Verhältnissen?
- Gibt es eine Regelung mit dem Eigentümer bzw. kann eine solche hinsichtlich Rückschnittsmaßnahmen und Instandsetzung geschlossen werden?
- Gibt oder gab es dort Pflegeintervalle seitens der Stadt?
Die Verwaltung informiert, es handele sich um einen Privatweg der Stadt Celle. Die dort angebrachten Schilder werden abgebaut. Der Rückschnitt in diesem Bereich erfolge einmal im Jahr. Der Weg solle aus Sicht der Verwaltung in seinem derzeitigen natürlichen Zustand beibehalten werden.
Aus der Bürgeranhörung in der letzten Sitzung:
2. Tempo 30 km/h vor der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde im Wederweg
Die Vertreter der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde bitten die Verwaltung, das Tempo 30-Schild im Wederweg (von der Altenceller Schneede aus kommend) einen Laternenmasten zuvor anzubringen (also vor der Einfahrt zum Kirchengebäude) und das Tempo 50-Schild im Wederweg (von der Hannoverschen Heerstraße aus kommend) Richtung Brücke zu versetzen, damit die Kindergartenkinder der Kirche mit dem Fahrrad die Straße bei der Zufahrt zur Kirche besser/sicherer queren können. Gegenüber dem Zufahrtsbereich ist neulich dazu auch der Bordstein seitens der Stadt abgesenkt worden. Aus dem Ortsrat wird dazu angefragt, ob zusätzlich auch ein Schild „Achtung Kinder“ u.ä. angebracht werden könnte.
Antwort der Fachverwaltung:
Die vorhandene 30 km/h Begrenzung ergebe sich aus dem Lärmaktionsplan. Ein Vorziehen der Beschilderung sei demnach nicht möglich, da dort kein Lärmschutz erforderlich sei.
Zudem habe der Fachdienst Allgemeine Ordnung das Anliegen mit in die Verkehrssicherheitskommission gegeben. Weder die Polizei noch die Verwaltung seien zu der Auffassung gekommen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung dort angeordnet werden solle, da trotz der Kurvenlage die Sichtweite ausreichend sei.
3. Pflanzarbeiten im Ortsteil
Im Weiteren informiert die Verwaltung gemäß der Bauanzeige vom 18.03.2015:
Im Mai sollen am Regenrückhaltebecken im Werder Hochstämme, als Ersatz für die gefällten Bäume, gepflanzt werden.
