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ALLRIS - Auszug

08.07.2015 - 7 Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze im Zuge der...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass die Zahlung des Landkreises in Höhe von 200.000,00 € als einmalige Zahlung geleistet wird. Die Zuständigkeit für Pflege und Unterhaltung der Fahrbahn einschl. der Nebenanlagen obliegt nunmehr der Stadt Celle als Straßenbaulastträger.

 

Fragen des Ausschusses werden beantwortet.

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Anlagen zur Vorlage