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ALLRIS - Auszug

07.07.2015 - 4 Bebauungsplan Nr. 5 Sch der Stadt Celle "Sonder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert ausführlich die beiden Vorlagen BV/0224/15 und BV/0225/15 und geht insbesondere auf die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Immissionsschutzes ein. Insbesondere stellt sie die Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes dar, die u. a. durch die zusätzliche Versiegelung von Flächen im Zuge neuer baulicher Anlagen notwendig werden. Bezüglich des Immissionsschutzes sei ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen seien insgesamt 5 Immissionsorte betrachtet worden; hierbei sind die Orientierungswerte bei Tag und bei Nacht einzuhalten. Durch die Festsetzung von Immissionskontingenten im Bebauungsplan können alle geforderten Werte eingehalten werden, lediglich eine Nutzung des Martinshorns im Nachzeitraum führe zu Überschreitungen der Orientierungswerte. Daher müsse auf die Nutzung des Martinshorns im Nachtzeitraum verzichtet werden.

 

Auf die Frage von Ortsratsmitglied Heindorff, wann das gesamte Bauvorhaben auf dem o. g. Gelände abgeschlossen sei, gibt die Verwaltung an, dass das zuständige Landesministerium kürzlich Haushaltsmittel bewilligt habe, so dass die ersten Planungen für Baumaßnahmen durch das Staatliche Baumanagement jetzt anlaufen könnten. Eine verbindliche Zeitschiene sei der Verwaltung jedoch nicht bekannt.

 

Ortsratsmitglied Beutel trägt vor, dass die Scheuener Bürger/innen die dargestellte Entwicklung des Geländes begrüßen würden. Im Hinblick auf die bereits in der Nachbarschaft vorhandenen Nutzungen (private Schießsportanlage, Schießanlage der Bundeswehr, Flugplatz Celle-Arloh) sei natürlich von großem Interesse, welche zusätzlichen Lärmbelästigungen und verkehrlichen Beeinträchtigungen zu erwarten seien. Insbesondere würde man es begrüßen, wenn die Anfahrt ausschließlich über die L240 und über die Straße „Reiherberg“ erfolge und nicht mitten durch die Dorfmitte (Hermannsburger Weg / Arlohstraße). Diesbezüglich wünsche man sich möglichst eine zwingende Festsetzung im B-Plan. Die Verwaltung gibt dazu an, dass im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens solch eine Zuwegung rechtlich nicht abgesichert werden könne; dies gebe das Baugesetzbuch nicht her. Vielmehr nne die Leitung der NABK ihre Lehrgangsteilnehmer entsprechend informieren, die gewünschte Anfahrtsroute zu wählen.

 

Auf die Frage des Ortsbürgermeisters, ob die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen gänzlich innerhalb des Plangebietes realisiert werden können, gibt die Verwaltung an, dass dies hier durchaus möglich sei. 

 

 

Nach dem Abschluss der umfangreichen Diskussion empfiehlt der Ortsrat einstimmig dem Rat der Stadt Celle wie folgt zu entscheiden.

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 Sch der Stadt Celle „Sondergebiet NABK“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

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Nach dem Abschluss der umfangreichen Diskussion empfiehlt der Ortsrat einstimmig dem Rat der Stadt Celle wie folgt zu entscheiden.

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 Sch der Stadt Celle „Sondergebiet NABK“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

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Anlagen zur Vorlage