16.11.2015 - 4 Fragen an die Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 16.11.2015
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
4.1 Bauerwartungsland Wittinger Straße 205
Der Ortsrat bittet um Erläuterung des Begriffes „Bauerwartungsland“ und fragt an, ob die Fläche „Wittinger Straße 205“ als Bauerwartungsland ausgewiesen ist bzw. wird.
4.2 Schutzstreifen für Radfahrer auf der Wittinger Straße und Fußgängerüberweg Freitagsbach
Ortsbürgermeisterin Hachmöller verliest die Antwort der Fachverwaltung zum Thema Schutzstreifen für Radfahrer und Fußgängerüberweg Freitagsbach. Demnach sei es nicht sinnvoll, überall dort, wo die Fahrradwegbenutzung aufgehoben wird, einen Schutzstreifen für Radfahrer zu markieren. Auf Schutzstreifen und erst recht auf Radfahrstreifen ist das Parken verboten. Somit würde der gesamten Wittinger Straße ein Parkverbot auferlegt werden. Dies führe zu Interessenkonflikten mit den Anwohnern. Abgesehen davon führen auf der Fahrbahn geparkte Fahrzeuge zu geringeren Geschwindigkeiten.
Der Ortsrat weist darauf hin, dass er den Schutzstreifen nicht auf der kompletten Wittinger Straße sondern nur in einem Teilabschnitt einrichten wollte.
Nach einer Ortsbesichtigung mit der Verkehrssicherungskommission bleibt die Straßenverkehrsabteilung der Auffassung, dass ein Fußgängerüberweg in Höhe des Freitagsbaches nicht notwendig ist. Es sei für die VSK Teilnehmer nicht vorstellbar, dass dort die notwendigen Querungszahlen erreicht werden.
Dem entgegnet der Ortsrat, dass die Anzahl der Querungen bei der Überlegung, dort einen Fußgängerüberweg einzurichten, keine Rolle gespielt habe. Entscheidend sei, dass auf der gegenüberliegenden Seite die Bushaltestelle vom Wohngebiet Schwalbenberg aus erreichbar und der Abschnitt der Wittinger Straße unübersichtlich sei.
Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen zwischen Ortsrat und Verwaltung wird der Ortsrat beide Punkte in der nächsten Sitzung diskutieren.
4.3 Straßenlaterne am Elektrokasten im Osterkamp
Der Ortsrat berichtet, dass die Straßenlaterne von herunterhängenden Ästen der umstehenden Bäume verdeckt und die Straße schlecht ausgeleuchtet wird. Da die Bäume auf Privatgrund stehen und der Eigentümer die Bäume von selbst nicht zurückschneidet, bittet der Ortsrat die Verwaltung, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten und den Rückschnitt der Äste zu erwirken.
4.4 Fahrbahnmarkierung Kreuzung B 191/Lachtehäuser Straße
Der Ortsrat weist darauf hin, dass die neu aufgetragene Fahrbahnmarkierung bereits wieder abgenutzt und schlecht lesbar sei. Die Verwaltung möge sich um Nachbesserung der zuständigen Straßenmeisterei kümmern.
