Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

18.02.2016 - 11 Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle "Am Kiefe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Stadtbaurat Kinder erläutert die Beschlussvorlage. Er führt aus, dass die Grundstücke im Baugebiet stark nachgefragt seien. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen werde die Verwaltung zu den Modalitäten der Grundstücksvergabe berichten.

 

Ratsherr ller spricht sich dafür aus, künftig höhere bauenergetische Auflagen zu verankern.

 

Stadtbaurat Kinder erklärt, dass dieses nicht erforderlich sei, weil bereits mit der letzten Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sehr hohe energetische Standards zu beachten sind.

 

Der Oberbürgermeister berichtet von der Machbarkeitsstudie Geothermie für die Heese. Wenn solch ein Projekt erfolgreich umgesetzt werden könnte, würde dieses auch für Neubaugebiete sinnvoll erscheinen; hier handele es sich allerdings momentan noch um „Zukunftsmusik“.

 

Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ II. Teil mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Kieferngrund“ I. Teil und örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Stellungnahme des Landkreis Celle vom 27.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Uelzen vom 23.11.2015 wird nicht entsprochen.

 

Die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH Uelzen vom 19.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme der Niedersächsische Landesforsten Forstamt Fuhrberg vom 25.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden vom 26.11.2015 wird nicht entsprochen.

 

Die Stellungnahme des Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Regional Direktion Hameln- Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 28.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme des Bundesamtesr Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 29.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme der CeBus GmbH & Co. KG vom 30.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 28.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ II. Teil mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Kieferngrund“ I. Teil und örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) mit der zugehörigen Begründung beschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage