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ALLRIS - Auszug

18.02.2016 - 8 Änderungen der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Auf Nachfrage von Bürgermeister Dr. Hörstmann erläutert Oberbürgermeister Mende, dass die Notwendigkeit bestanden habe, eine ständige Vertretungsregelung innerhalb des Verwaltungsvorstandes zu organisieren, um im Vertretungsfall die Erteilung von Einzelvollmachten zu vermeiden.

Der Rat beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung wie folgt:

a)   § 4 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst nderungen in Fett- und Kursivdruck):

 

§ 4 Beamtinnen und Beamte auf Zeit

 

(1)   Als Beamtinnen und Beamte auf Zeit werden neben der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister folgende leitende Beamtinnen / Beamte berufen:

 

1. der Erste Stadtrat / die Erste Stadträtin

2. zwei weitere Stadträte / zwei weitere Stadträtinnen, die Zahl wird bis zum

    31.07.2017 auf drei weitere Stadträte / drei weitere Stadträtinnen erhöht.

 

(2)   Sind die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister und die Erste Stadträtin / der Erste Stadtrat verhindert, wird die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister durch die übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit in der Reihenfolge ihres Dienstalters bei der Stadt Celle vertreten.

 

(3)   Die Beamtinnen und Beamten auf Zeit vertreten die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister ständig innerhalb der ihnen zugewiesenen Dezernatsbereiche.

 

(4)   Die Beamtinnen und Beamten auf Zeit gehören dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an.

 

(5)   Die Absätze 2 bis 3 gelten entsprechend für nicht in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufene Dezernentinnen und Dezernenten.

 

  

b)  § 4a der Hauptsatzung wird wie folgt neu eingefügt:

 

 § 4a  Ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter

Nach § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat der Stadt Celle aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters, die sie oder ihn vertreten u. a. bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung und bei der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses.

c)  § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst nderungen in Fett- und

     Kursivdruck):

 

(4)   Bekanntmachungen nach § 59 Abs. 5 NKomVG erfolgen in der Celleschen Zeitung sowie im Internetauftritt der Stadt Celle.