17.03.2016 - 15 Gebührenbefreiung für elektrisch betriebene Fah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 17.03.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Brammer berichtet, dass dieses Vorhaben ganz im Lichte des städtischen Klimaschutzkonzeptes stehe und deshalb hoffe er auf breite Zustimmung.
Ratsherr Müller äußert Bedenken, ob diese Maßnahme nachhaltig den Klimaschutz fördern werde, denn z. B. der Strom-Mix in Deutschland sei oftmals in keiner Weise klimaneutral. Auch seien die Elektro-Autos nicht immer so klimaneutral wie immer behauptet werde. Er betrachte dieses Vorhaben als reine Alibi-Entscheidung; man sollte dann lieber den ÖPNV fördern.
Der Oberbürgermeister gibt dazu an, dass i. S. Ökostrom sicherlich noch Steigerungsbedarf vorhanden sei; doch der E-Antrieb sei zukunftsweisend (siehe Norwegen). Bei einem E-Auto müsse man unterm Strich die Gesamtökobilanz sehen und die sei positiv.
Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen wie folgt:
Auf Grund von § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 05. März 2003 (BGBL. I S. 310, 919) zuletzt geändert am 08. Juni 2015 (BGBL. I S. 904), in Verbindung mit § 3 Abs. 6 des Elektromobilitätsgesetzes vom 05. Juni 2015 (BGBL. I S. 898) und § 58 I des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl 2010, S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. 2014, S. 434), beschließt der Rat der Stadt Celle die Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Celle.
Anlagen zur Vorlage
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