29.09.2016 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 29.09.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfrage von Herrn Horst-Günter Brune durch Verlesen bekannt:
"Um wieviel Euro pro m³ und wann steigen für die Celler die Abwasserkosten durch höhere Personalkosten, Tilgung bzw. Verzinsung des eingebrachten Kapitals bei der Ausgliederung der Abwasserwirtschaft in einen Eigenbetrieb?"
Danach beantwortet Erster Stadtrat Bertram die Einwohnerfrage wie folgt:
„Die Gebührenrechnung des Eigenbetriebes folgt ausschließlich den in § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) festgelegten Grundsätzen. Für die Gebührenermittlung ist danach einzig die für den Betrieb zu erstellende Kosten- und Leistungsrechnung maßgeblich.
Die in der Anfrage benannten Kosten einer „Verzinsung“ werden in der Gebührenrechnung unter der Position „kalkulatorische Verzinsung“ abgebildet. Dies war auch bisher der Fall.
Zur Frage der Personalkosten: Innerhalb des Eigenbetriebes werden nur Personalkosten ausgewiesen, die für den Betrieb der Einrichtung notwendig sind. Es gilt weiter das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die Gründung des Eigenbetriebes keine Auswirkungen auf die Höhe der Entwässerungsgebühren hat.“
Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Falkenhagen verzichtet der bei der Sitzung anwesende Herr Brune auf eine Zusatzfrage.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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84,4 kB
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