02.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und förmliche Verpflichtung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Mi., 02.11.2016
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Oberbürgermeister trägt vor, dass zu Beginn einer jeden Ratsperiode der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Celle verpflichtet sei, die Abgeordneten/Ratsmitglieder zu Beginn der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Diese Verpflichtung auf die Einhaltung der Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland und auf die unparteiische Amtsführung mache deutlich, dass sich der Rat der Stadt als Organ der Verwaltung, als Organ der Stadtgesellschaft und als Teil der staatlichen Gewalt in Deutschland heute neu konstituiert, um gemeinschaftlich dem Wohl der Allgemeinheit und der Stadt Celle zu dienen. Er gehe heute etwas ausführlicher darauf ein, weil ein Attentat eines „Reichsbürgers“ vor gut zwei Wochen in Bayern ihn zutiefst erschüttert habe. Es sei ein junger Polizist ums Leben gekommen und damit sei zum ersten Mal für viele Menschen in Deutschland deutlich geworden, dass im alltäglichen Miteinander bzw. in der Nachbarschaft Menschen wohnen und leben, die die Rechtsordnung umfassend ablehnen und sich deswegen auch nicht daran halten.
Er habe bereits in den vergangenen Jahren feststellen müssen, dass es auch in Celle sog. „Reichsbürger“ gibt, die das gesamte Rechtssystem nicht akzeptieren. Solche verstörenden Vorkommnisse wie in Bayern habe es zum Glück noch nicht gegeben. Allerdings seien städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon mehrfach solchen „Reichsbürgern“ ausgesetzt gewesen, die einfach behaupten, für sie gelten keine Gesetze. Das zeige, dass es zu Beginn einer Wahlperiode sehr wichtig ist, dass sich die Ratsmitglieder verpflichten, die Gesetze und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Niedersachsen sowie alle einfachen gesetzlichen Regelungen zu akzeptieren und zur Grundlage des Handelns zu machen. Diesbezüglich hebt er hervor, dass heute neue Ratsmitglieder verpflichtet werden, die von politischen Parteien entsandt werden, die womöglich gleichermaßen Schwierigkeiten haben, die gesellschaftlichen Normen, das Grundgesetz usw. umfassend zu achten. Der Oberbürgermeister sei bestürzt, wenn in einem Programm einer Partei steht, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in einem illegitimen Zustand befindet und dies vom „Staatsvolk“ beendet werden müsse. Ebenso sei unfassbar, wenn diese Akteure dem Bruch von Recht und Gesetz, der Zerstörung des Rechtsstaates und verantwortungsloses politisches Handeln nicht weiter zuschauen mögen. Es irritiere erheblich, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um einen Staat handeln würde, der das Recht mit Füßen trete und vor dem die Bürger nicht sicher seien.
In einer solchen Programmatik komme ein Verständnis des Staatswesens, der Bundesrepublik Deutschland und Niedersachsens zum Ausdruck, das sich mit der heute vorzunehmenden Verpflichtung auf die Gesetze dieses Landes nicht vereinbaren lässt. Deshalb betont er ausdrücklich, dass er von den anwesenden Ratsmitgliedern erwarte, den ihnen Kraft Gesetzes auferlegten Pflichten nachzukommen. Danach kommt der Oberbürgermeister zum Verpflichtungsakt und bittet die Ratsfrauen und -herren, sich von den Plätzen zu erheben und ihm wie folgt nachzusprechen:
(Anm.: die Ratsfrauen und Ratsherren erheben sich von den Plätzen und sprechen den vom Oberbürgermeister vorgetragenen Text chorisch nach).
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können unparteiisch wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Celle erfüllen werde.“
Des Weiteren belehrt der Oberbürgermeister die Ratsmitglieder nach § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot). Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abschließend erklärt der Oberbürgermeister, dass er sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit freue.
