Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

17.11.2016 - 9 3. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 19 "Gewerbegeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Der Rat der Stadt Celle entscheidet einstimmig wie folgt:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gewerbegebiet Vorwerk/ Nord“ der Stadt Celle, sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, enthalten keine Bedenken.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gewerbegebiet Vorwerk/ Nord“ der Stadt Celle  wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage