17.11.2016 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 17.11.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Biermann erklärt, dass die AfD-Fraktion den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Harburger Berg/West“ ablehnen werde. Zwar sei das Vorhaben, das denkmalgeschützte Gebäude „Nachtigall“ zu erhalten, unterstützenwert, jedoch trage man die geplante großflächige Bebauung in diesem Bereich nicht mit, da damit zu viele Nachteile verbunden seien. Zum Beispiel werde der vorhandene Wald gerodet, dabei sollten vielmehr stadtnahe Waldflächen erhalten bleiben, insbesondere, wenn sie an einer vielbefahrenen Straße wie der B 3 liegen. Der Stadt sei es nicht gelungen, eine adäquate Ausgleichsfläche im Stadtgebiet zu finden, vielmehr liege diese im Landkreis kurz vor Bergen. Zur Reinigung der Luft in der Stadt könne diese Ausgleichsfläche nicht beitragen. Weiterhin führe das Vorhaben zu einer großflächigen Versiegelung des Areals und dies sei bei dem vorhandenen Gefälle am Harburger Berg sehr problematisch, da die Versickerung des Regenwassers verschlechert werde. Somit würden Wasserschäden und Erosion drohen. Ratsherr Biermann sieht es kritisch, dass das vorgesehene Bebauungsgebiet unmittelbar hinter der Hehlentorschule und vor einem Kindergarten liege, dabei sei für die Kindergarten- und Schulkinder ein Waldgrundstück ansehnlicher und dem Wohlbefinden zuträglicher als eine Wohnsiedlung. Ebenso ginge der Harburger Berg als für Celle typisches und attraktives Einfallstor zur Innenstadt aus Richtung Norden verloren und der Bestand der dortigen Bäume sowie der Mauer werde als nicht gesichert angesehen. Insbesondere sei fraglich, ob die Mauer in der jetzigen Form stehenbleiben könne, wenn unmittelbar dahinter Fundamente für Gebäude in den Boden eingebracht werden. Die Stadtverwaltung begründe das Vorhaben u a. mit der sog. Bebauungsverdichtung bzw. mit dem Schließen von Baulücken. Dies werde grundsätzlich positiv gesehen, jedoch nicht in diesem Bereich, zumal es im Stadtgebiet genügend Brachflächen gebe, die problemlos eine nachverdichtende Bebauung zuließen (u. a. das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Hundertmark oder das Gelände der früheren Stadtwerke).
Beigeordneter Zobel trägt vor, dass er den Ausführungen der AfD-Fraktion nicht folgen könne, denn hier sei keine großflächige Bebauung geplant, sondern nur wenige Wohneinheiten. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fordert, dass zunächst die vorhandenen Lücken in der Innenstadt geschlossen werden, bevor andere Bauflächen geschaffen werden. Durch solche Vorhaben werde die fußläufige Erreichbarkeit der Innenstadt gefördert und in diesem Quartier seien genügend Grünflächen usw. vorhanden (siehe Aller und Dammaschwiese). Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen werde hier zustimmen.
Ratsherr Fuchs berichtet, dass er seit drei Jahren dieses B-Plan-Verfahren begleite und er könne nur bestätigen, dass sich die in Rede stehende Nachverdichtung sehr positiv entwickelt habe. Man müsse lediglich die verkehrliche Anbindung im Auge behalten, denn ggf. entstehen Probleme bei der tägliche Rush-Hour. Die CDU-Fraktion werde hier zustimmen.
Beigeordneter Rentsch erklärt, dass die SPD-Fraktion auch zustimmen werde, da es sich um eine sinnvolle Nachverdichtung handele, bei der private Investoren viel Geld in die Hand nehmen. Es seien nur vier Gebäude vorgesehen und da könne von einem umfangreichen Anliegerverkehr keine Rede sein. Man werde die verkehrliche Anbindung beobachten und ggf. später nachsteuern.
Ratsherr Dr. Hörstmann zeigt sich erfreut über den Umstand, dass das denkmalgeschützte Gebäude wieder in Schuss gebracht werde. Die Nachverdichtung werde positiv gesehen und wenn solche Vorhaben noch öfters initiiert werden, könne in diesem Zuge auf eine Bebauung im nördlichen Bereich der Allerinsel verzichtet werden.
Abschließend entscheidet der Rat mehrheitlich bei drei Gegenstimmen wie folgt:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Celle „Wohnbebauung Harburger Berg/West“ einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 25.08.2015 wird entsprochen.
Der Stellungnahme der Nds. Landesforsten Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 24.08.2015 wird entsprochen.
Der Stellungnahme der Nds. Landesbehörde f. Straßenbau und Verkehr, Verden mit Schreiben vom 12.08.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme der Anwälte f. d. ev.-luth. Stadtkirche Celle und Kindergarten „Caroline Mathilde“ mit Schreiben vom 11.08.2015 wird nicht entsprochen.
Nachfolgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen keine Anregungen oder Bedenken geäußert:
- LGLN RD Braunschweig-Wolfsburg, Katasteramt Celle vom 28.08.2015
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle vom 03.08.2015
- Celle-Uelzen-Netz GmbH vom 19.08.2015
- Zweckverband Abfallwirtschaft Celle vom 17.08.2016
- Avacon AG vom 04.08.2015
Nachfolgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben aber keine Stellungnahme abgegeben. Es wird daher davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen:
- Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Celle „Wohnbebauung Harburger Berg/West“ einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen und der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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