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ALLRIS - Auszug

10.02.2016 - 2 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Sankt-Annen-Straße Änderung des Bebauungsplanes:

Die schriftlich eingereichten Bedenken der Bürgerinitiative Sankt-Annen-Straße wurden im Rahmen des formellen Auslegungsverfahrens teilweise berücksichtigt und in Abwägung gestellt. Das Grundstück kann jetzt auch im Südwesten verlassen werden. Auf diese Weise wird weiterhin eine Entzerrung des Verkehrs auf den Herzog-Ernst-Ring ermöglicht. Zusätzlicher Begegnungsverkehr durch Nutzer der neuen Wohnbebauung wird durch die neue Abfahrtmöglichkeit reduziert. Die hauseigenen Container werden auf dem Gelände zur Seite des Herzog-Ernst-Ringes platziert.

Nordwall:

Das ehemalige Hotel am Nordwall wurde von der Stadt Celle angekauft, weil das Grundstück für die geplante städtebauliche und verkehrliche Entwicklung des Nordwalls benötigt wird. Aufgrund dieser Perspektive wurde das Gebäude technisch vollständig außer Betrieb genommen. Erst einige Zeit nach Außerbetriebnahme wurde vorgeprüft, ob sich das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft eignen würde. Dabei wurde festgestellt, dass erhebliche Investitionen zur Ertüchtigungen des Bauwerkes getätigt werdenssten. Dieser Aufwand wurde vor dem Hintergrund des geplanten Abrisses als zu hoch eingeschätzt, die Stadt Celle hat besser geeignete Gebäude auf dem CJD-Gelände in Westercelle ertüchtigt.

Neumarkt:

Im Zuge der Bauarbeiten sind auf dem Neumarkt alle Laternen abgebaut. Die Fußnger werden momentan über den beleuchteten Parkplatz des angrenzenden Ärztehauses geleitet.

Straßenumbenennung:

Bei der Zuwegung zur Notfallpraxis handelt es sich um eine Straße, die sich im Privatbesitz der Stadt Celle befindet. Da sie nicht gewidmet ist, ist sie keine öffentliche Straße. Der Ortsrat könnte die Straße auf Antrag umbenennen, wenn die Eigentümerin dem zustimmen sollte.

Kreuzung Allerbrücke:

Grundsätzlich ist bei der Signalisierung zwischen gegenläufigen Verkehrsströmen eine Verriegelung der Grünsignale vorgeschrieben. Zeitgleiche Freigaben sind somit nicht möglich, da das Steuergerät sofort abschalten würde. Die sogenannte Zwischenzeit beträgt in diesem konkreten Fall von Grünende Harburger Straße stadteinwärts gegenüber den Linksabbiegern von der Allerbrücke in Richtung Alter Bremer Weg 6 Sekunden.

Städtebauförderung Innenstadt:

Bisher sind für 24 private Baumaßnahmen 334.855,97 € ausgezahlt worden. Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen sind weitere 19 Modernisierungsmaßnahmen mit 426.587,08 € an Zuschüssen vorgesehen.

Fritzenwiese:

Fahrende Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, dürfen nicht von der Stadt Celle kontrolliert werden. Die Anregung wird an die Polizei weitergegeben.

Geschwindigkeitsmessung in der Mestwart -/Jänicke-/Schuh-/Kanzleistraße:

Die Bitte wurde an den Landkreis weitergegeben.

Blumläger Kirchweg:

Die Information des parkenden LKW im Kurvenbereich wurde an den Außendienst zur Kontrolle weitergeleitet.

Ampelanlage Blumläger Schule:

r das Aufstellen von Geschwindigkeitsmessanlagen ist der Landkreis Celle zuständig, die Anregung wurde weitergeleitet.

Blumlage 67:

Die Straßenleuchten im Gebiet der Stadt Celle leuchten in der Nacht durchgängig. Es kommt in Einzelfällen zu einer Abschaltung von 2-lampigen Laternen auf 1-lampige Beleuchtung. Straßenleuchten werden generell, auch auf Antrag, nicht abgeschaltet.