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ALLRIS - Auszug

11.02.2016 - 3 Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle "Am Kiefe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung trägt den Sachstand vor. Es wird erläutert, dass zuletzt die Öffentliche  Auslegung des Bebauungsplans stattgefunden hat. Das Baugebiet grenzt genau an den ersten Teil des Bebauungsplans „Kieferngrund I“. Es hat sich kein Bürger zu dem Bebauungsplan geäußert. Dagegen gab es Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Die Verwaltung empfiehlt den Satzungsbeschluss zu beschließen.

 

Die SPD Fraktion stellt fest, dass es „Am Kieferngrund“ I. Teil Grundstücke gab, die nicht gut verkauft wurden. Die Verwaltung klärt auf, dass es Probleme mit der Vermarktung gab und mittlerweile alle Grundstücke verkauft worden sind. Die FDP Fraktion möchte die Kompensationsfläche auf dem leeren Acker erläutert bekommen. Die Verwaltung erläutert, dass die Fläche für die freie Pflanzentfaltung und als Rückzugsort für Vögel geeignet erscheint. Die Verwaltung räumt ein, dass die Besitzverhältnisse der Kompensationsfläche von der Verwaltung aufgeklärt werden müssen.

 

Die B90/Grünen Fraktion möchten erklärt haben, wieso im Bebauungsplan eine Waldfläche dargestellt ist, die aber anscheinend nicht bepflanzt werden soll. Die Verwaltung erläutert, dass die Fläche als Wald und Acker genutzt werden kann und hier das Pflanzziel „Wald“ festgesetzt werden soll.

 

Die Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ II. Teil mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Kieferngrund“ I. Teil und örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Stellungnahme des Landkreis Celle vom 27.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Uelzen vom 23.11.2015 wird nicht entsprochen.

 

Die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH Uelzen vom 19.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme der Niedersächsische Landesforsten Forstamt Fuhrberg vom 25.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden vom 26.11.2015 wird nicht entsprochen.

 

Die Stellungnahme des Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Regional Direktion Hameln- Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 28.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 29.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme der CeBus GmbH & Co. KG vom 30.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 28.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ II. Teil mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Kieferngrund“ I. Teil und örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) mit der zugehörigen Begründung beschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage