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ALLRIS - Auszug

12.05.2016 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung trägt vor und erläutert die Vorlage zum Satzungsbeschluss unter Hinweis auf die im Winter erfolgte öffentliche Auslegung und stellt fest, dass schwerwiegende Bedenken und Anregungen nicht zu verzeichnen gewesen waren. Sie erläutert den Wechsel des Vorhabenträgers.

 

Anschließenden Sachfragen wurden geklärt.

 

Auf die Nachfrage der Fraktion B90/Die Grünen wird mitgeteilt, dass für die Straßenbeläge im Bereich Bergstraße/Südwall Kosten in Höhe von voraussichtlich 123.000,00 € entstehen werden.

 

Abschließend gibt der Ausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlungen:

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Wechsel des Vorhabenträgers von der Weser-Wohnbau GmbH & Co. KG, Osterdeich 18, 28203 Bremen zu der WWB 5. Objektgesellschaft GmbH & Co. KG, Osterdeich 18, 28203 Bremen wird zugestimmt.

 

2.Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 der Stadt Celle „Wohn- und Handelsquartier Bergstraße Südost“ mit der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft. Die jeweiligen Begründungen hierzu sind der Abwägungstabelle zu entnehmen:

 

 

Der Hinweis des Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Regional Direktion Hameln-Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 05.01.2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 30.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Hinweis des Abfallzweckverbandes Celle vom 13.01.2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Celle vom 29.01.2015 wird teilweise entsprochen.

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Celle Wohn- und Handelsquartier Bergstraße Südost“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit Örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung und die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 66 II. Teil der Stadt Celle „Nordwall mit angrenzenden Randgebieten (Feuerwache) nebst Teilaufhebung der Örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt vom 12.10.1978 werden beschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage