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ALLRIS - Auszug

25.08.2016 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung leitet ein und stellt den Investor, Herrn Gloy sowie Frau Lockhart vor.

Frau Lockhart vertieft die Ausführungen zu den Planungen hinsichtlich der Ausnutzung, der Grünflächen und Ersatzmaßnahmen  sowie der geplanten Zufahrt.  Auf die Nachfrage des Ausschussvorsitzenden hinsichtlich der Ausfahrt erklärt Frau Lockhart, dass diese Planung nach Abstimmung mit der Landesstraßenbehörde und nach Aussage des Verkehrsgutachtens erfolgte. Herr Gloy gibt noch weitere Ausführungen.

Die SPD-Fraktion bittet um Auskunft,  inwieweit die Zufahrt mit dem Schulweg der nahegelegenen Schule abgestimmt ist. Hierzu entgegnet Frau Lockhart, dies solle durch weitere Untersuchungen bzw. Gutachten vertieft werden.

Auf die Nachfrage der Fraktion der Unabhängigen zur Einsehbarkeit der Zufahrt als auch dem Schallschutz erläutert Herr Gloy, es werde mit einer täglichen LKW-Anlieferung gerechnet. Lt. Verkehrsgutachten sei eine Einhausung im nördlichen Plangebiet  hierfür vorgesehen, um  Schallemmisionen zu reduzieren. Die für die Zufahrt zu entfernenden Bäume und Sträucher seien entsprechend zu kompensieren.

 

Der Ausschuss gibt mehrstimmig  bei 1 Gegenstimme und einer 1 Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost   Garßen mit örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörenden Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.