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ALLRIS - Auszug

10.11.2016 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nach Einleitung und Erläuterung der Vorlage durch die Verwaltung stellen die Herren Völckers und Garriock inhaltlich den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor.

 

Nach einer kurzen Aussprache stimmt der Ausschuss bei einer Enthaltung mit folgender Beschlussempfehlung zu:

 

 

Die Fragen des Ratsherrn S. Ohl werden von der Verwaltung schriftlich beantwortet und diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Celle „Wohnbebauung Harburger Berg/West“ einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 25.08.2015 wird entsprochen.

Der Stellungnahme der Nds. Landesforsten Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 24.08.2015 wird entsprochen.

Der Stellungnahme der Nds. Landesbehörde f. Straßenbau und Verkehr, Verden mit Schreiben vom 12.08.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Der Stellungnahme der Anwälte f. d. ev.-luth. Stadtkirche Celle und Kindergarten „Caroline Mathilde“ mit Schreiben vom 11.08.2015 wird nicht entsprochen.

 

Nachfolgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen keine Anregungen oder Bedenken geäert.

  • LGLN RD Braunschweig-Wolfsburg, Katasteramt Celle vom 28.08.2015
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle vom 03.08.2015
  • Celle-Uelzen-Netz GmbH vom 19.08.2015
  • Zweckverband Abfallwirtschaft Celle vom 17.08.2016
  • Avacon AG vom 04.08.2015

 

Nachfolgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben aber keine Stellungnahme abgegeben. Es wird daher davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

 

  • Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Celle „Wohnbebauung Harburger Berg/West“ einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen und der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

 

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Anlagen