09.03.2016 - 3 Straßenrechtliche Widmung eines Verbindungswege...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 09.03.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der im Ortsteil Wietzenbruch neu gebaute Verbindungsweg mit Parkplatz zwischen der Straße Kanaltrift und der Zuwegung zum Spielplatz der Lobetalarbeit e.V. auf den Flurstücken 59/16, 353/66, 354/66, 242/9 Flur 5 und 726/228 Flur 8, Gemarkung Celle, als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,6 kB
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