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ALLRIS - Auszug

01.06.2016 - 6 Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Südheide im Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Die zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „dheide im Gebiet der Stadt Celle“ gehörende Karte  ist  dem Protokoll als Anlage in verbesserter Druckversion beigefügt.

 

 

Hinsichtlich der Abgrenzung der einzelnen Gebiete zwischen Stadt Celle und Landkreis Celle wird zwischen den beiden Behörden eine Vereinbarung getroffen. Der Kreistag des Landkreises Celle wird am 15.06.2016 über eine entsprechende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „dheide im Landkreis Celle“ beraten und beschließen.

 

Ratsherr Ohl erkundigt sich danach, inwieweit weitere Windkraftanlagen im Gebiet der Stadt Celle im Rahmen des Raumordnungsprogrammes des Landkreises vorgesehen seien.

 

Die Verwaltung berichtet, dass Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet nicht geplant sind, da dies der Zweckbestimmung eines solchen Gebietes zuwiderliefe. Eventuell könnten Anlagen im Bereich des „Kalten Moores“ beim Ortsteil Garßen entstehen, wobei diese Flächen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen.

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „dheide im Gebiet der Stadt Celle“ gemäß den Anlagen 1 bis 3 (Verordnungstext mit Begründung und Karten) und die damit verbundene Behandlung der Einwendungen und Hinweise gemäß der Übersicht Anlage 4.

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Anlagen